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Energy Drinks sollen anregend wirken – vor allem durch den Inhaltsstoff Koffein. Darüber hinaus werden oft weitere Stoffe, wie Glucuronolacton, Inosit und Taurin eingesetzt. So genannte Energy Shots werden in kleineren Portionseinheiten als Energy Drinks angeboten, weisen jedoch pro Liter deutlich höhere Koffeingehalte als die Energy Drinks auf. Da die Shots als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, dürfen sie nur mit einer Verzehrsempfehlung in den Verkehr gebracht werden.

Das in Energy Drinks enthaltene Koffein stimuliert das Herzkreislauf- und das zentrale Nervensystem. Bei hohen Koffeinzufuhren können unerwünschte Wirkungen, wie z.B. erhöhte Erregbarkeit, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen sowie ein erhöhter Blutdruck, auftreten. In einigen Fallberichten wurden nach dem Konsum von Energy Drinks schwere gesundheitliche Schäden beschrieben, z.T. sogar Todesfälle. Eine Kausalität wurde jedoch bislang nicht eindeutig nachgewiesen.

Aus Sicht des BfR können sich gesundheitliche Risiken ergeben, wenn Energy Drinks oder Energy Shots in hohen Mengen konsumiert werden. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass insbesondere der gleichzeitige Konsum von Energy Drinks und höheren Mengen an Alkohol und/oder ausgiebige körperliche Betätigung das Risiko für negative gesundheitliche Effekte erhöhen. Bestimmte Verbrauchergruppen, wie Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen, sollten auf den Konsum von derartigen Energiegetränken verzichten.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Fragen zu gesundheitlichen Risiken von Energy Drinks bis zum 19. Februar 2016 an das BfR schicken. Nach Ablauf der Fragerunde haben Sie eine Woche lang die Möglichkeit, alle eingereichten Fragen zu bewerten. Die drei Fragen mit den meisten Stimmen beantwortet das BfR in einem Video.

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