Fragen und Antworten zu begasten Containern

FAQ des BfR vom 13. März 2009

Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins andere verschleppt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Hafenarbeitern gemeldet, die solche Container geöffnet hatten. Es wird ein mögliches Risiko auch für Verbraucher vermutet, wenn Begasungsmittel in Produkten oder Lebensmitteln verbleiben.

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Weshalb werden Container begast?

Container werden vor oder bei Transporten begast, um zum einen die darin befindlichen Güter vor  Schädlingen wie Insekten und Pilzen zu schützen. Zum anderen  soll damit verhindert werden, dass Schädlinge aus anderen Kontinenten in Europa eingeschleppt werden.

Welche Stoffe werden für die Begasung von Containern eingesetzt?

Zum Schutz der im Container transportierten Gegenstände und Produkte werden  Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt. Es handelt sich dabei um Insektizide oder Fungizide. Die am meisten eingesetzten Wirkstoffe sind Methylbromid, Sulfurylfluorid und Phosphorwasserstoff.

Wann kann es zu Gesundheitsgefährdungen kommen?

Der Umgang mit Containern ist rechtlich geregelt.  Werden die vorgeschriebenen Bestimmungen eingehalten, sind Gefährdungen ausgeschlossen.

Welche Risiken gehen grundsätzlich von begasten Containern aus?

Es besteht zum einen das Risiko, dass Begasungsmittel nach dem Transport in den Containern enthalten sind. Personen, die den so behandelten Container öffnen, können diese Gase einatmen.  Dies ist bei entsprechenden verbliebenen hohen Konzentrationen in erster Linie ein Problem des Arbeitsschutzes dort, wo die Container geöffnet werden, also in  Häfen, aber auch auf Containerumschlagplätzen oder in Güterbahnhöfen.

Gibt es auch Risiken für die Verbraucher?

Ein Risiko für die Verbraucher geht von bestimmten Bedarfsgegenständen wie Matratzen, Plüschtiere oder lackiertem Holzspielzeug aus, die in begasten Containern transportiert wurden. Es hat sich gezeigt, dass Restmengen der Begasungsmittel aus diesen Produkten auch über längere Zeiträume ausgasen können.

Ist die Containerbegasung auch bei Lebensmitteln ein Problem?

Für Lebensmittel gibt es klare Regelungen. Ganz gleich ob Schädlingsbekämpfungsmittel im Pflanzenschutz, in der Vorratshaltung oder beim Transport eingesetzt werden - es müssen die gesetzlichen Vorschriften der EU-Rückstandshöchstgehaltverordnung eingehalten werden.

Worauf muss ich beim Umzug mit einem Container nach Übersee oder bei der Rückkehr aus Übersee achten?

Wichtig ist eine Nachfrage bei der Spedition, ob der Umzugscontainer begast wurde oder nicht.  Wenn eine Begasung stattgefunden hat oder anzunehmen ist, dass begast wurde, muss der Container fachkundig freigegeben werden. Hierbei wird durch Messungen sichergestellt, dass beim Öffnen kein gesundheitliches Risiko besteht. Das BfR rät davon ab, mutmaßlich unter Gas stehende, nicht freigegebene Container eigenhändig zu öffnen.

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