Nationales Referenzlabor für tierische Proteine in Futtermitteln

Das Nationale Referenzlabor für tierische Proteine in Futtermitteln im BfR ist dafür zuständig, dass die in der EU offiziell validierten Methoden zum Nachweis verbotener tierischer Bestandteile in Futtermitteln in Deutschland von allen zuständigen Überwachungslaboren ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Hintergrund

In der Europäischen Union ist die Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein* (VTP) an Nutztiere verboten (Verordnung (EG) Nr. 999/2001). Darüber hinaus bestehen neben strikten Verboten jedoch auch Ausnahmen, so z. B. für Milch oder Ei und daraus gewonnenen Produkten. Eine Übersichtstabelle zu den erlaubten und verbotenen Stoffen verdeutlicht die Komplexität der gesetzlichen Regelungen.

*hierunter werden Proteine aus Nebenprodukten der Schlachtung verstanden, welche von gesunden, verzehrsfähigen Tieren stammen

Übersicht über die wichtigsten Verfütterungsverbote- und Ausnahmen

Tabelle Verfütterungsverbote

Die offiziellen validierten Methoden zum Nachweis verbotener tierischer Bestandteile in Futtermitteln basieren auf der Mikroskopie und einem hoch empfindlichen Polymerasekettenreaktions-(PCR)-Verfahren zur Detektion von Wiederkäuer-DNA (Verordnung (EG) Nr. 152/2009). Die Methoden sind auf der Internetseite des zuständigen Europäischen Referenzlabors in Gembloux, Belgien, veröffentlicht (http://eurl.craw.eu/en/187/method-of-reference-and-sops) und für jedermann zugänglich.

Aufgaben

Das Nationale Referenzlabor für tierische Proteine in Futtermitteln (NRL-TP) im BfR ist dafür zuständig, dass diese Methoden in Deutschland von allen zuständigen Überwachungslaboren ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Das NRL-TP nimmt folgende gesetzliche Aufgaben gemäß VO (EG) Nr. 882/2004 wahr:

  • Unterstützung der deutschen Futtermittel-Kontrolllabore bei der Implementierung der offiziellen Referenzmethoden des Europäischen Referenzlabors für tierisches Protein (EURL-AP; Animal Protein, Walloon Agricultural Research Centre (CRA-W), Gembloux, Belgien) durch wissenschaftliche Expertise, regelmäßige Sitzungen, Trainingsmaßnahmen und Ringversuche
  • Gewährleistung des reibungslosen Informationsflusses zwischen EURL-AP, den nationalen zuständigen Behörden und den amtlichen nationalen Laboratorien
  • Methodenentwicklung- und Validierung
  • Politikberatung

Forschungsprojekt „ANIMAL-ID“ des NRL-TP

Mit Blick auf die im Jahr 2013 erfolgte EU-weite Freigabe von verarbeiteten tierischen Proteinen von Nichtwiederkäuern für die Aquakultur (Verordnung (EU) Nr. 56/2013) werfen die oben genannten offiziellen Analysemethoden Probleme auf. Die mikroskopische Untersuchung, welche vor der Gesetzesänderung ausreichend war, ermöglicht nicht die Unterscheidung von Tierarten. Mittels PCR ist zwar der hoch empfindliche Nachweis von Tierarten möglich, das Verfahren liefert aber keine Aussage darüber, ob die aufgespürte DNA z. B. aus erlaubtem Milchpulver vom Rind oder unerlaubten Tiermehlen stammt. Falsch positive Befunde können die Folge sein. Daher sind für Routineuntersuchungen neue Methoden zu entwickeln, welche auch den gewebespezifischen Nachweis der Tierart ermöglichen.

Ein aktuelles Forschungsprojekt des NRL-TP beschäftigt sich unter dem Akronym „ANIMAL-ID“ mit der Entwicklung und Validierung innovativer Methoden zur Rückverfolgbarkeit und Authentifizierung von tierischen Proteinen in Lebens- und Futtermitteln.

Das 3-Jahres-Projekt mit der Laufzeit von April 2016 bis April 2019 wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen des Innovationsprogramms des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter dem Förderkennzeichen (FKZ) 28165035-14 gefördert.



Kontakt

Ansprechpartner
Hermann Broll (Leitung)

Telefon
030-18412-25109

E-Mail
nrl-tier-protein@bfr.bund.de

 

Anschrift
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Abt. 5 - Nationales Referenzlabor für tierisches Protein in Futtermitteln
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin

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