BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände

Die mit der Beratung zur gesundheitlichen Bewertung von Bedarfsgegenständen betraute BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände deckt ein breites Feld von sehr unterschiedlichen Produkten ab: Zu den Bedarfsgegenständen gehören Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wie Küchengeräte oder Verpackungsmaterialien. Dazu gehören aber auch Gegenstände mit Schleimhautkontakt, wie Essbestecke oder Zahnbürsten, sowie Verpackungen für Kosmetika, Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren, Scherzartikel, zahlreiche andere Produkte, die in § 2 (6) des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) aufgeführt sind. Die Kommission wird sich auch mit Fragen zu sonstigen verbrauchernahen Produkten, wie z. B. Möbeln, Matratzen, Teppichen und Hobbyprodukten, beschäftigen. Dabei fokussiert sich die Kommission auf die gesundheitlichen Risiken von Stoffen in Bedarfsgegenständen.

Aufgaben der BfR-Kommission

In den genannten Bereichen unterstützt die BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände das BfR bei seiner Aufgabe, das zuständige Ministerium zu beraten. Dies gilt sowohl für stoffliche und toxikologische Fragen als auch für Fragen im Zusammenhang mit Rechtssetzungsvorhaben der Europäischen Union oder des Europarates.

Eine weitere, besonders wichtige Aufgabe besteht in der Beratung des BfR bei der Prüfung von Anträgen zur Aufnahme von Substanzen in die BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt.

Mitglieder der BfR-Kommission

In die BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Universitäten, Industrie- und Verbraucherschutzverbänden, Untersuchungsämtern sowie privaten Laboratorien berufen.

Ausschüsse

Da die Bedarfsgegenstände ein sehr weites Spektrum umfassen, gehören zur Kommission mehrere Ausschüsse, in denen spezielle Fragestellungen gezielt behandelt werden. Neben den jeweiligen Kommissionsmitgliedern gehören diesen Ausschüssen weitere externe Fachleute an, um so den Sachverstand zu bündeln. Die Kommission verfügt über folgende Ausschüsse:

  • ad hoc Ausschuss „Analytik“
  • Ausschuss „Anträge“
  • ad hoc Ausschuss „Gummi“
  • ad hoc Ausschuss „Kunstdärme“
  • Ausschuss „Papier“
  • Ausschuss „Spielzeug“
  • Ausschuss „Textilien und Leder“
  • Ausschuss „Toxikologie“

Protokoll 51



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