Novel Foods

Die Kategorie „neuartige Lebensmittel“ umfasst alle Lebensmittel, die vor dem In-Kraft-Treten der „Novel-Food-Verordnung“ im Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang auf dem europäischen Markt waren. Im Zweifelsfall befragt die EU-Kommission die Mitgliedstaaten, ob ein Produkt als „neuartig“ einzustufen ist.

Neuartige Lebensmittel oder Novel Food unterliegen einem strengen Prüf- und Genehmigungsverfahren. Der Hersteller oder Vertreiber eines solchen Lebensmittels muss nachweisen, dass es gesundheitlich unbedenklich ist. Kann der Hersteller oder Vertreiber den Nachweis nicht erbringen, darf er das Lebensmittel nicht in den Handel bringen.

Wer ein neuartiges Lebensmittel erstmals auf den europäischen Markt bringen möchte, muss sich an die zuständige Behörde seines Landes wenden. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unterstützt das BVL mit wissenschaftlichem Sachverstand bei der gesundheitlichen Bewertung der Produkte.


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