Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die Antibiotika-Verbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten sowie die Therapiehäufigkeiten bei bestimmten Nutzungsarten wie zugekauften Kälbern, Milchkühen, Mastferkeln und -schweinen, Masthühnern, Lege- und Junghennen sowie Mastputen.

Die rechtliche Grundlage stellt das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vom 1. Januar 2023 dar. Das Gesetz regelt, dass der Einsatz von Antibiotika in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten halten, dokumentiert und den zuständigen Landesbehörden mitgeteilt werden muss. Dem BfR werden diese Daten in pseudonymisierter Form übermittelt. Bis zum Jahr 2022 galt die Mitteilungspflicht über den Einsatz von Antibiotika lediglich für den Masttierbereich.

Die jährliche Auswertung der Daten zum Einsatz von Antibiotika und die Risikobewertung zur Resistenzentwicklung von Keimen ist Grundlage für die zuständigen Behörden, Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern zu ergreifen.




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