Aromastoffe

Aromastoffe sind chemische Verbindungen, die den Lebensmitteln zugegeben werden, um ihnen einen charakteristischen Geruch beziehungsweise Geschmack zu verleihen. Es werden natürliche, naturidentische und künstliche Aromastoffe unterschieden. Natürliche Aromastoffe haben ihre Entsprechung in der Natur und werden aus natürlichen Grundstoffen hergestellt. Sie müssen aber nicht zwingend aus den Lebensmitteln stammen, deren Aroma sie darstellen.

Auch bei naturidentischen Aromastoffen gibt es ein Pendant in der Natur. Sie sind mit ihnen chemisch identisch, werden aber vollkommen künstlich hergestellt. Künstliche Aromastoffe kommen in der Natur nicht vor und werden chemisch synthetisiert. Daneben werden insbesondere bei Biolebensmitteln Aromaextrakte zur Aromatisierung verwendet, die aus den namengebenden Nahrungsmitteln zum Beispiel durch Konzentration gewonnen werden.

Die Aromenverordnung aus dem Jahr 2008 regelt den Umgang mit den Aromastoffen und deren Kennzeichnung für den Endverbraucher.

Das BfR berät hierbei zu speziellen Fragestellungen in Deutschland im Zusammenhang mit Lebensmittelzusatzstoffen, Aromastoffen und technischen Hilfsstoffen. Die Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe unterstützt dabei das BfR zu Fragen, die in diesen Bereich fallen.


Präsentationen 1


Protokoll 10





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