Nationales Referenzlabor für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen

Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen sind Bestandteil in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln. Ihre Verwendung ist nach EU-Recht auf der Verpackung zu kennzeichnen. In der Europäischen Union sind nach dem Verfahren der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 rund 320 Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und dürfen zu technologischen Zwecken verwendet werden. Eingeteilt werden diese nach ihrem überwiegenden Verwendungszweck in 27 verschiedene Klassen, beispielsweise Süßungsmittel, Farbstoffe oder Konservierungsstoffe.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 dürfen in der EU etwa 2.500 Aromastoffe zur Aromatisierung von Lebensmitteln verwendet werden. Dies erfolgt in Form von Aromen, welche aus chemisch definierten Aromastoffen, Aromaextrakten, thermisch gewonnenen Reaktionsaromen oder Raucharomen bestehen können und somit Lebensmitteln einen besonderen Geruch und/oder Geschmack verleihen.

Hintergrund

Nach Artikel 27 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 überwachen die Mitgliedstaaten systematisch die Aufnahmemengen und die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ausgehend von einem risikobezogenen Ansatz. Die Ergebnisse sind der EU-Kommission sowie der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in angemessenen zeitlichen Abständen zu berichten. Für Aromastoffe ist die Überwachung der Aufnahmemengen und Verwendung in Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 geregelt.

Zu diesem Zweck sind belastbare Gehaltsdaten von Zusatzstoffen und Aromen in Lebensmitteln erforderlich, die mit einheitlichen Analysenstrategien erstellt werden. Bislang ist lediglich eine begrenzte Anzahl geeigneter Verfahren verfügbar. Das Nationale Referenzlabor (NRL) für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen am BfR unterstützt die Überwachungsbehörden bei der (Weiter-) Entwicklung und Validierung von Analysenverfahren, die für die Überwachung und Kontrolle der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen notwendig sind. Hierbei stehen Verfahren zur Bestimmung von Gehalten, zum Nachweis nicht erlaubter Stoffe und zur Ermittlung der Natürlichkeit von Aromen im Fokus.

Das NRL ist in der Fachgruppe „Produktidentität, Warenketten und Rückverfolgbarkeit“ der Abteilung „Sicherheit in der Nahrungskette“ angesiedelt.

Analytik von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen in Lebensmitteln

Traditionelle Analysenverfahren für die Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen umfassen derzeit neben einigen nasschemischen Verfahren hauptsächlich auf Chromatographie beruhende Methoden, wie Flüssig- und Gaschromatographie, in Kombination mit diversen Detektionstechniken (z. B. massenselektive Detektion). Basierend auf der großen Bandbreite an Verbindungsklassen sowie der Vielzahl verschiedener Lebensmittelmatrices, in denen Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen zum Einsatz kommen, umfasst die Analytik einen weiten Bereich an Methoden.

Arbeitsschwerpunkte des NRL für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen

Nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/625 erfüllt das NRL u. a. folgende Aufgaben.

  • Zusammenarbeit mit den noch zu etablierenden Referenzlaboratorien in der Europäischen Union sowie Teilnahme an Schulungen und Laborvergleichstests
  • Koordination der Tätigkeiten der zuständigen amtlichen Laboratorien und Behörden mit dem Ziel, Analysenverfahren zu harmonisieren und zu verbessern; in Deutschland sind dies die Überwachungslaboratorien der Bundesländer, die mit der Kontrolle von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen beauftragt sind (vornehmlich im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung)
  • Organisation und Durchführung von Laborvergleichstests und Eignungsprüfungen zwischen amtlichen Laboratorien
  • Weitergabe von Informationen des noch zu etablierenden Europäischen Referenzlaboratoriums (EURL) an die zuständigen deutschen Behörden und an die mit den entsprechenden Analysen beauftragten amtlichen Laboratorien der Bundesländer
  • die wissenschaftliche und technische Unterstützung der für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden bei der Umsetzung von Kontrollprogrammen
  • Durchführung von Schulungen für das Personal der amtlichen Laboratorien
  • Entwicklung und Validierung von Analysenverfahren

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