Gesetzlicher Auftrag

Im Mittelpunkt der Arbeit des BfR steht der Mensch als Verbraucher. Mit seiner Arbeit trägt das Institut maßgeblich dazu bei, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden. So hilft das BfR, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

Zentrale Aufgabe des BfR ist die wissenschaftliche Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln sowie von Stoffen und Produkten als Grundlage für den gesundheitlichen Verbraucherschutz der Bundesregierung. Das Institut hat keine Überwachungsfunktion. Es ist aber in eine Reihe von Anmelde- und Zulassungsverfahren eingebunden.

Der wissenschaftliche, forschungsgestützte Ansatz

Die Arbeit des BfR für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zeichnet sich durch ihren wissenschaftlichen, forschungsgestützten Ansatz aus. Auf die gesundheitlichen Bewertungen und Handlungsoptionen des Instituts können die für das Risikomanagement verantwortlichen Behörden zugreifen. Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des BfR dienen allen interessierten Kreisen als wichtige Entscheidungshilfe für Maßnahmen. Mit seiner wissenschaftsbasierten Risikobewertung gibt das BfR wichtige Impulse für den gesundheitlichen Verbraucherschutz innerhalb und außerhalb Deutschlands.

Risikokommunikation

Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel, Stoffe und Produkte für den Verbraucher bergen können. Der gesamte Bewertungsprozess soll für alle Bürger transparent dargestellt werden. Durch eine umfassende, vollständige und nachvollziehbare Risikokommunikation macht das BfR Wissenschaft für den Verbraucher sichtbar und nutzbar.

Rechtsgrundlagen des BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde als rechtsfähige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegründet. Seine Aufgaben ergeben sich unter anderem aus dem BfR-Gründungsgesetz, das im Zuge der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit in Deutschland erlassen wurde. Zudem hat der Gesetzgeber die Arbeit des Instituts in mehr als zehn weiteren Gesetzen - u.a. dem Pflanzenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz, dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch sowie dem Chemikalienrecht - festgeschrieben.

Fachliche Unabhängigkeit

Damit die Bewertungen unbeeinflusst von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen erfolgen können, ist das Institut nach Maßgabe des Gründungsgesetzes bei seinen Bewertungen unabhängig.

Da die Bewertungen einerseits der Gesetzesausführung und andererseits der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen. ist es der Anspruch des BfR, seine Beiträge zur Ausführung von Gesetzen und seine Politikberatung auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen: Vorhandenes Wissen wird adäquat berücksichtigt und übersichtlich dargestellt. Relevante wissenschaftliche Gegenauffassungen werden angegeben.

Das Gesamtkonzept des BfR sieht explizit vor, sich mit allen Stakeholdern (NGOs, Verbraucherverbänden, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien) auszutauschen. Insbesondere wenn wissenschaftliche Positionen vertreten und begründet werden, ist eine beratende Beteiligung verschiedener Stakeholder von hoher Bedeutung. Um in fachlicher Breite und Tiefe den wissenschaftlichen Beratungsbedarf des BfR zu decken, hat das BfR deswegen verschiedene Kommissionen einberufen. Deren Mitglieder werden nach wissenschaftlicher Exzellenz ausgesucht und setzen sich aus den verschiedenen Stakeholder-Gruppen zusammen: Sie kommen aus Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, Behörden des Bundes und der Länder, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, privaten Laboratorien und der Industrie. Diese externen Sachverständigen beraten das BfR, sie sind jedoch nicht in amtliche Entscheidungsprozesse eingebunden.

Arbeitsschwerpunkte

Die Arbeitsschwerpunkte des BfR umfassen

  • die gesundheitliche Bewertung der biologischen und stofflich-chemischen Sicherheit von Lebensmitteln,
  • die gesundheitliche Bewertung der Sicherheit von Stoffen (Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide) sowie von ausgewählten Produkten (Bedarfsgegenstände, z. B. Textilien und Lebensmittelverpackungen, Kosmetika und Tabakerzeugnisse),
  • die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzen, Tieren,
  • die Risikokommunikation,
  • die Entwicklung und Validierung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen und
  • die Methodenentwicklung und Validierungstätigkeit der Nationalen Referenzlaboratorien.

Die Rechtsgrundlagen der Arbeit des BfR stehen zum Herunterladen unter „Dokumente“ bereit.

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Personalreferat des BfR.


Hintergrundinformation 1






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