Risikobewertung am BfR: unabhängig und transparent Fragen und Antworten zur Sicherung der Unabhängigkeit des Bundesinstituts für Risikobewertung

Aktualisierte FAQ des BfR vom 11. September 2023

Die Unabhängigkeit der Expertinnen und Experten von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessen ist eine fundamentale Voraussetzung einer objektiven, rein auf wissenschaftlichen Fakten basierenden Risikobewertung. Seit über 20 Jahren hat sich daher in Deutschland und auf der europäischen Ebene die Trennung von wissenschaftlicher Risikobewertung und dem sich anschließenden Risikomanagement bewährt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist dementsprechend eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es betreibt auf der Grundlage seines Errichtungsgesetzes eigene Forschung und berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Futtermittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR ist in seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation unabhängig.

Um seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, tauscht sich das BfR mit allen relevanten Stake-holdern (NGO, Verbraucherverbänden, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien) aus. Liegen konträre wissenschaftliche Positionen zu einem Sachverhalt vor, ist es wichtig, die verschiedenen Stakeholder in den Diskussionsprozess gesundheitlicher Bewertungen über wissenschaftliche Foren und Stakeholder-Konferenzen einzubinden. Aus Gründen der Unabhängigkeit werden keine finanziellen Mittel aus der Industrie eingeworben, das BfR beteiligt sich auch nicht finanziell an solchen Forschungsprojekten.

Im Folgenden sind Regeln, die die Unabhängigkeit des Bundesinstituts für Risikobewertung sichern, zusammengestellt.

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