Nationales Referenzlabor für durch Lebensmittel übertragbare Viren

Verschiedene Lebensmittel können mit krankmachenden Viren belastet sein. Hierbei spielen vor allem Durchfallerreger und Hepatitis-Viren eine besondere Rolle: Noroviren und Rotaviren können Magen-Darm-Erkrankungen hervorrufen und Infektionen mit Hepatitis A- und E-Viren können zu Leberentzündungen führen. In der Vergangenheit wurden durch Virus-kontaminierte Lebensmittel auch große Erkrankungsausbrüche ausgelöst, z.B. durch Noro- und Hepatitis A-Viren in Tiefkühlbeeren, oder durch Noroviren in Austern. Hierbei gelangen Noro-, Rota- und Hepatitis A-Viren fast ausschließlich durch Kontaminationen mit menschlichen Ausscheidungen auf Lebensmittel. Im Gegensatz dazu kann das Hepatitis E-Virus in lebensmittelliefernden Tieren vorkommen, ohne dass diese erkranken, und über daraus hergestellte Lebensmittel auf den Menschen übertragen werden.

Das NRL für durch Lebensmittel übertragbare Viren führt im Rahmen seiner Aufgaben Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Viren in Lebensmitteln durch. Hierbei werden vor allem sensitive und spezifische molekularbiologische Methoden eingesetzt. Aufgrund der oft geringen Viruskonzentration und des Vorhandenseins von Inhibitoren in verschiedenen Lebensmitteln, die den Virus-Nukleinsäure-Nachweis mittels PCR-Analyse behindern können, ist oft eine aufwändige und an die spezifische Probenmatrix angepasste Aufarbeitung der Proben notwendig. Für die Validierung der eingesetzten Nachweissysteme werden Referenzmaterialien hergestellt und Laborvergleichsuntersuchungen durchgeführt.

Arbeitsschwerpunkte des NRL für durch Lebensmittel übertragbare Viren:

  • Molekularbiologischer Nachweis von Noroviren, Rotaviren, Hepatitis A- und E-Viren sowie von ausgewählten weiteren Viren in Lebensmitteln
  • Quantifizierung von ausgewählten Viren in Lebensmitteln
  • Typisierung von ausgewählten Viren in Lebensmitteln
  • Herstellung von Referenzmaterialien für den Virusnachweis in Lebensmitteln
  • Durchführung von Laborvergleichsuntersuchungen
  • Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Zoonosen-Überwachungsrichtlinie 2003/99/EG
  • Beratung und Bereitstellung wissenschaftlicher Expertise

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