Nationales Referenzlabor für Antibiotikaresistenz

Unter dem Begriff Antibiotika versteht man im herkömmlichen Sinne natürlich gebildete Stoffwechselprodukte von Bakterien und Pilzen, die das Wachstum von anderen Mikroorganismen hemmen oder abtöten. Heute zählt man auch synthetisch oder gentechnisch hergestellte Substanzen mit antimikrobieller Wirkung dazu. Die therapeutisch eingesetzten Antibiotika (ca. 80 von 8.000 bekannten) zielen hierbei auf verschiedene Wirk-Orte bei den Mikroorganismen.

Bald nach Einführung der ersten Antibiotika in der Medizin beobachtete man Erreger, die in Gegenwart von bisher hemmenden oder abtötenden Substanzen nicht mehr im Wachstum beeinflusst wurden. Die Mikroorganismen haben vielfältige Gegenstrategien entwickelt, um unempfindlich (resistent) gegenüber diesen Substanzen zu werden.

Für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind insbesondere die Erreger von Bedeutung, die direkt zwischen Tieren und Menschen oder indirekt über Lebensmittel auf den Menschen übertragen werden können, so genannte Zoonoseerreger. Infektionen des Menschen mit diesen Erregern stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Eine Infektion mit resistenten Bakterien führt zu zusätzlichen Problemen, die sich u.a. in einer verlängerten Dauer und einer erhöhten Schwere der Erkrankung auswirken können.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Aufgabe des Nationalen Referenzlabors für Antibiotikaresistenz gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) 882/2004 an das BfR übertragen. Das Nationale Referenzlabor soll insbesondere zur Erreichung einer hohen Qualität und Einheitlichkeit von Untersuchungsergebnissen beitragen.

Im Vordergrund der Arbeiten steht die Erfassung vergleichbarer Daten zur Antibiotikaresistenz bei Zoonoseerregern und anderen Erregern, soweit diese die öffentliche Gesundheit gefährden. Hierfür koordiniert das NRL-AR die Auswahl der zu testenden Isolate mit den Bundesländern und deren Untersuchungseinrichtungen und führt selbst Resistenztestungen bei Isolaten durch, die vom Tier, von Lebens- und Futtermitteln und aus der Umwelt stammen. Die Ergebnisse werden regelmäßig im jährlichen Zoonosebericht zusammengefasst, der gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2003/99/EG für Deutschland erstellt und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter geleitet wird.

Die Untersuchung auf Resistenzen erfolgt routinemäßig mittels international anerkannter quantitativer Verfahren in einer akkreditierten Laboreinheit. Die Qualität der Ergebnisse wird durch die Teilnahme an internationalen Ringversuchen gewährleistet. Für die gezielte epidemiologische Untersuchung von Resistenzen steht eine Vielzahl moderner molekularbiologischer Methoden zur Verfügung.

Arbeitsschwerpunkte des NRL für Antibiotikaresistenz

Die Arbeitsschwerpunkte des Nationalen Referenzlabors für Antibiotikaresistenz (NRL-AR) im BfR liegen in folgenden Bereichen:

  • Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Zoonosen-Überwachungsrichtlinie (2003/99/EG)
  • Antibiotikaresistenztestung
  • Mitarbeit bei der Aufklärung von Infektketten
  • Molekularbiologie der Antibiotikaresistenz
  • Durchführung laborübergreifender Studien
  • Beratung


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