Antibiotikaeinsatz bei Masttieren

Das Bundesinstitut für Risikobewertung bewertet die Therapiehäufigkeit und die Antibiotikaverbrauchsmengen bei Masttieren wie Mastkälber und -rinder, Mastferkel und -schweine sowie Masthühner und Mastputen. Dies erfolgt zunächst für den Zeitraum 2018 bis 2021. Ab dem Jahr 2022 werden die Berichte jährlich erstellt.

Rechtliche Grundlage stellt das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vom 28. Januar 2022 dar. Das Gesetz regelt, dass Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Fleischerzeugung halten, den Einsatz von Antibiotika dokumentieren und an die zuständigen Landesbehörden übermitteln müssen. Dem BfR werden diese Daten in pseudonymisierter Form übermittelt.

Die jährliche Auswertung der Daten zum Einsatz von Antibiotika und die Risikobewertung zur Resistenzentwicklung von Keimen ist Grundlage für die zuständigen Behörden, Maßnahmen zum Verbraucherschutz zu ergreifen.




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