Nationaler Rückstandskontrollplan

Fleisch, Milch, Eier und Honig werden seit 1989 jährlich im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischer Herkunft auf Rückstände von unerwünschten Stoffen untersucht. Ziel ist es, die Anwendung verbotener Stoffe bzw. die missbräuchliche Anwendung von beschränkt zugelassenen Substanzen aufzudecken, die Einhaltung festgelegter Höchstmengen für Rückstände aus Tierarzneimitteln zu überprüfen sowie die Ursache von Rückstandsbelastungen aufzuklären.

Der Nationale Rückstandskontrollplan, nach dem Proben in verschiedenen Produktionsstufen vom Stall über den Schlachthof bis zur ersten Verarbeitungsstufe gezogen und untersucht werden, wird in allen EU-Ländern nach einheitlichem Maßstab durchgeführt. Für Deutschland wird er vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert. Die Bundesländer organisieren die Probennahme, das BVL wertet die Untersuchungsergebnisse aus und leitet die Daten an die Europäische Kommission weiter.

Das BfR bewertet die Ergebnisse aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Stellungnahmen 11


Gesundheitliche Bewertung 5





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