10 Jahre Nationaler Rückstandskontrollplan


17/1999, 17.12.1999


Ergebnisse der amtlichen Rückstandsuntersuchungen 1998 im Internet veröffentlicht


Seit 1989 gibt es das von den Ländern gemeinsam mit dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, als koordinierender Stelle durchgeführte Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft auf Rückstände von unerwünschten Stoffen. Dieses Programm, in dem Proben in verschiedenen Produktionsstufen vom Stall über den Schlachthof bis zur ersten Verarbeitungsstufe gezogen und untersucht werden, wird in der gesamten europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt. Jedes Jahr stellen das BgVV und die Behörden der Bundesländer einen neuen Rückstandskontrollplan auf. Er enthält für jedes Bundesland konkrete Vorgaben über die Anzahl der zu untersuchenden Tiere oder tierischen Erzeugnisse, über die Stoffe, die untersucht werden, über die anzuwendende Methodik sowie über die Probenahme.

Im Jahre 1998 wurden Tiere und tierische Erzeugnisse auf 320 Stoffe geprüft. Die ermittelten Befunde ergaben keine Hinweise auf ein Verbraucherrisiko durch Rückstände von Tierarzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln oder anderen unerwünschten Stoffen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind insgesamt weniger verbotene Stoffe bei lebensmittelliefernden Tieren nachgewiesen worden. Fälle von Missbrauch wurden zum Beispiel bei Clenbuterol und Estradiol aufgedeckt. Bei Chloramphenicol, das schon seit 1994 nicht mehr bei lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden darf, war sogar ein geringer Anstieg von Proben mit Rückständen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.

Bei zugelassenen Arzneimitteln wurden Überschreitungen von Höchstmengen in etwa 0,44 % der untersuchten Proben nachgewiesen. Betroffen waren hier überwiegend Schweine. Aber auch Puten lieferten positive Ergebnisse bei Sulfonamiden und Antibiotika (Tetracyclinen).

Weiterhin stellten die Landesbehörden bei Untersuchungen immer noch ungewöhnlich hohe Konzentrationen von Kupfer in Kalbslebern fest. In der Regel liegt der Kupfergehalt bei Kälbern, die unter natürlichen Bedingungen (Mutterkuhhaltung) aufgezogen werden, unter 100 mg je Kilogramm Leber. Werte über 200 mg Kupfer je Kg Leber wurden 1998 noch bei 38% der Proben gefunden. In der Tendenz zeigt sich aber, dass die Belastung rückläufig ist. 1995 wurde noch in 50% der Proben ein Wert von über 200 mg gemessen.

Eine stark erhöhte Aufnahme von Kupfer kann beim Menschen zu Magen und Darmstörungen führen. Beim Erwachsenen sind solche gesundheitlichen Störungen durch den gelegentlichen Verzehr von Kalbsleber oder Kalbsleberprodukten jedoch nicht zu erwarten.

Anders ist die Situation bei Kleinkindern zu bewerten. Die Regulierung des Kupferhaushaltes geschieht beim Menschen über die Gallenausscheidung. Diese Funktion entwickelt sich jedoch erst im Lauf der ersten Lebensjahre. Deswegen rät das BgVV im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes bei der Zubereitung von Nahrung für Kleinkinder auf die Verwendung von Kalbsleber zu verzichten. Die Hersteller von Säuglings- und Kleinkindnahrung haben sich hierzu bereits freiwillig verpflichtet.

Der Nationale Rückstandskontrollplan umfasst auch die Ermittlung der Belastung von tierischen Lebensmitteln mit weiteren unerwünschten Stoffen aus der Umwelt, sogenannten Kontaminanten. Die Ergebnisse zeigen, dass die Belastung insgesamt rückläufig ist. Bei älteren Tieren muss aber immer noch mit hohen Belastungen der inneren Organe wie Leber und Niere gerechnet werden. Aus diesem Grund dürfen die Lebern und Nieren von Schweinen, die zur Zucht benutzt wurden und von Pferden nicht mehr zur Gewinnung von Lebensmitteln verwendet werden. Gleiches gilt für die Nieren von über 24 Monaten alten Rindern.

Die Erfahrung aus zehn Jahren Rückstandskontrollplan zeigt, dass nur durch die kontinuierliche Überwachung eine Verbesserung der Rückstandssituation bei Lebensmitteln vom Tier zu erzielen ist.

Die Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 1998 sind im Internet einzusehen.


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