Nährwertprofile
Unter einem Nährwertprofil (Synonym: Nährstoffprofile, engl. nutrient profile) versteht man die charakteristische Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels, z. B. die Menge an Zucker, Fett oder Calcium in einem Joghurt.
Das Einhalten bestimmter Nährwertprofile ist die Voraussetzung für die Verwendung gesundheitsbezogener Werbeaussagen (Health Claims) auf Lebensmitteln (siehe Artikel 4 der EU-Verordnung Nr. 1924/2006). Dies soll sicher stellen, dass Lebensmittel, die mit positiven Gesundheitseffekten beworben werden, nicht gleichzeitig Nährstoffe in Mengen enthalten, deren übermäßiger Verzehr mit chronischen Erkrankungen in Verbindung gebracht wird. So sollen die Verbraucher vor Irreführung geschützt werden.
Die Festlegung der Nährwertprofile erfolgt durch die Europäische Kommission auf Grundlage der Vorschläge der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) sowie unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung vertritt dabei die deutschen Interessen.
Wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen
Das BfR hat im Rahmen der wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen erarbeitet.
Fett, gesättigte Fettsäuren, trans-Fettsäuren, Zucker und Natrium/Salz haben sich in diesem Zusammenhang als „disqualifizierende“ Nährstoffe erwiesen. Eine erhöhte Zufuhr dieser Stoffe kann das Risiko für Übergewicht und Adipositas bzw. chronische Krankheiten erhöhen.
Nach Ansicht des BfR könnten auch positive (qualifizierende) Nährstoffe als Kriterien für die Nährwertprofile aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Nährstoffe, deren Zufuhr im Rahmen einer gesunden Ernährung wünschenswert ist, aber deren Aufnahme in der Allgemeinbevölkerung unterhalb der Zufuhrempfehlungen liegt, wie beispielsweise einfach ungesättigte Fettsäuren und Ballaststoffe.