„Grünling“ möglicherweise gesundheitsschädlich


35/2001, 31.10.2001


BgVV rät vom Verzehr des Speisepilzes ab

Wie erst vor kurzem bekannt wurde, sind in Frankreich in den letzten acht Jahren zwölf Menschen nach dem Verzehr des als Grünling bei uns bekannten wildwachsenden Speisepilzes Tricholoma equestre schwer erkrankt, drei davon sind verstorben. Forschungsergebnisse französischer Wissenschaftler deuten darauf hin, dass der Pilz bei bestimmten empfindlichen Menschen eine Rhabdomyolyse auslösen kann. Bei dieser Erkrankung kommt es zu einem Zerfall und Abbau von Muskelzellen, der sich in Muskelschmerzen, Muskelschwäche und Müdigkeit äußert und beim weiteren Fortschreiten sogar zum Tod durch Nieren- oder Herzversagen führen kann.

Die Symptome des Muskelzellzerfalls wurden beobachtet, nachdem mehrere Mahlzeiten, die aus Grünlingen bestanden, eingenommen wurden. Die Erkrankten wiesen Symptome einer Muskelschwäche und Nervenschmerzen in den Oberschenkeln auf. Danach entwickelte sich die Zerstörung der Muskelzellen. Verantwortlich für den Muskelzellzerfall ist die verstärkte Ausschüttung bestimmter Enzyme, die vermutlich durch Inhaltsstoffe des Pilzes ausgelöst wird. Darauf deuten Fütterungsversuche mit Mäusen hin, die von französischen Forschern durchgeführt wurden (publiziert im New England Journal of Medicine, Vol. 345, No 11, September 2001).

Durch diese Untersuchungen erhärtete sich der Verdacht, dass Grünlinge Ursache einer Rhabdomyolyse sein können, wenn sie in größeren Mengen verzehrt werden. Welcher Inhaltsstoff des Pilzes für diesen Effekt verantwortlich ist, konnte bisher noch nicht geklärt werden.

Der Grünling kommt auch in Deutschland vor. Er wächst zwischen August und November auf Sandböden in Laub und Nadelwäldern, bevorzugt in der Nähe von Kiefern. Sein Hut ist 5-9 cm breit und von gelb-grünlicher bis rötlich-brauner Farbe. Die Lamellen sind gelb, der Stiel ist in der Farbe etwas heller als der Hut. Das Fleisch des Grünlings ist gelblich-weiß und fest.

Das BgVV rät vom Verzehr des Grünlings ab, bis die genauen Ursachen der Todesfälle geklärt sind. Bei geringstem Verdacht auf eine Pilzvergiftung bzw. gesundheitliche Beschwerden nach einer Pilzmahlzeit sollte unbedingt ärztlicher Rat eingeholt oder ein Giftinformationszentrum befragt werden. Wenn vorhanden, sollten Pilze, Abfälle vom Putzen der Pilze oder Reste der Mahlzeit gezeigt werden. Das BgVV empfiehlt nur Pilze zu verzehren, die man eindeutig als Speisepilze kennt und auch erkennt. Eine Hilfe bietet dabei die BgVV-Broschüre "Giftige Pilze". Sie kostet DM 10,-- und kann schriftlich über die Pressestelle des BgVV bestellt werden.

Foto mit freundlicher Genehmigung OAR i.R. Karl Scholz, Wien.



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