BgVV empfiehlt während der Schwangerschaft und Stillzeit den Verzehr bestimmter Fischarten einzuschränken


07/1999, 06.05.1999


Fisch enthält wichtige Nährstoffe und sollte deshalb fester Bestandteil unserer Ernährung sein. Infolge der natürlichen, aber vor allem auch der vom Menschen verursachten Verunreinigung von Binnengewässern und Meeren sind Fische jedoch auch mehr oder weniger mit Quecksilber belastet. Um den Verbraucher vor Gesundheitsschäden zu schützen, unterliegen Fisch und Fischprodukte, die in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebracht werden, den Bestimmungen der Schadstoff-Höchstmengenverordnung. In ihr ist festgelegt, welche Höchstmengen an Quecksilber und Quecksilberverbindungen insgesamt (berechnet als Quecksilber) in den dort aufgeführten Fischen nicht überschritten werden dürfen. Bei Einhaltung der Höchstmengen besteht nach heutiger Kenntnis für die Allgemeinbevölkerung keine gesundheitliche Gefährdung. Allerdings weist das BgVV darauf hin, daß Schwangere bei regelmäßigem Verzehr größerer Mengen bestimmter Fische als besondere Risikogruppe betrachtet werden müssen. Denn ein Teil des Quecksilbers (Hg) in Fischen liegt als das toxischere Methylquecksilber (MeHg) vor, das die Plazenta leicht passieren und somit direkt in den Organismus des heranwachsenden Kindes gelangen kann. Wegen der besonderen Empfindlichkeit des heranwachsenden Organismus besteht die Sorge, daß dort Entwicklungsschäden ausgelöst werden könnten.

Es sind jedoch nicht alle Fischarten von erhöhten Quecksilber- und Methylquecksilbergehalten betroffen. Je nach Alter, Lebensraum sowie Lebensweise können sie das giftige Schwermetall in sehr unterschiedlichen Mengen anreichern. Große und alte Fische, insbesondere räuberisch lebende, sind in der Regel höher mit Quecksilber belastet. Die Schadstoff-Höchstmengenverordnung unterscheidet deshalb auch Fische, für die eine Höchstmenge von 0,5 mg/kg gilt, und bestimmte, namentlich genannte Fische mit einer Höchstmenge von 1,0 mg/kg. Zu den weniger belasteten Fischarten gehören zum Beispiel so gängige Konsumfische wie Seelachs.

Das BgVV empfiehlt angesichts der Datenlage in Deutschland schwangeren und stillenden Frauen, während dieser Zeit vorsorglich den Verzehr der Fische einzuschränken, die in der Schadstoff-Höchstmengenverordnung mit der Höchstmenge von 1,0 mg Hg/kg genannt sind (Tab.1). Das gilt auch für daraus hergestellte Erzeugnisse. Vorsicht ist auch bei allen selbst gefangenen Fischen aus Gewässern geboten, deren Verschmutzungsgrad unbekannt ist.

Die reale Belastung mit Methylquecksilber läßt sich durch eine Haaranalyse relativ gut bestimmen. Im Zweifel sollten sich betroffene Frauen an einen Arzt ihres Vertrauens wenden. Die WHO betrachtet eine Belastung von 10-20 µg je Gramm Haar als unproblematisch.

Weitere Informationen im BgVV-Bericht "Quecksilberbelastung schwangerer Frauen durch See-Fisch"

 

Tabelle 1:

Fische mit einer Höchstmenge von 1,0 mg Hg/kg, deren Verzehr während der Schwangerschaft und Stillzeit eingeschränkt werden sollte

Haifische (alle Arten)

Bonito (Sarda spp.)

Falscher Bonito (euthynnus spp.)

Schwertfisch (Xiphias gladius)

Einfarb-Pelamide (Orcynopsis unicolor)

Langschwänziger Speerfisch (Makaira spp.)

Pazifischer Fächerfisch (Istiophorus platypterus)

Barsch (Dicentrarchus labrax).

Echter Aal (Anguilla spp.)

Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)

Gemeiner Stör (Acipenser spp.)

Blauleng (Molva dipterygia)

Rotbarsch (Sebastes marinus,

S. mentella)

Hecht (Esox lucius)

Steinbeißer (Anarhichas lupus)

Rochen (Raja spp.)

Centroscymnes coelolepis

Seeteufel (Lophius spp.)

Haarschwänze (Lepidopus caudatus, Aphanopus carbo)

Thunfisch (Thunnus spp.)

Stellungnahmen 1



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