Bewertung von marinen Biotoxinen in Lebensmitteln

In den Weltmeeren existieren etwa 5.000 verschiedene Algenarten. Etwa 300 dieser Spezies können in so hohen Konzentrationen auftreten, dass sie sogar das Wasser verfärben (Red Tide). Ein geringer Prozentsatz an Algenarten ist in der Lage,  giftige Stoffe - so genannte marine Biotoxine (auch Algentoxine genannt) - zu produzieren. Im Gewebe von  Muscheln, die solche Algen als Nahrung nutzen,  können sich die Toxine einlagern. Die marinen Biotoxine beeinflussen die Muscheln nicht, können aber beim Menschen nach Verzehr kontaminierten Muscheln verschiedene Krankheiten hervorrufen.

Überwachung der Muscheln

Marine Biotoxine können sich im Muschelgewebe anreichern und nach dem Verzehr beim Menschen u.a. Durchfall oder Lähmungen hervorrufen, in schwerwiegenden Fällen sogar zum Tod führen. Aus diesem Grund werden Muschelfanggewässer sowie Muscheln, bevor sie zum Vertrieb und Verzehr freigegeben werden, auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht.

Welche Toxine gibt es?

In Abhängigkeit von der Struktur oder vom Krankheitsbild, das der Verzehr kontaminierter Muscheln beim Menschen hervorruft, werden die Algentoxine in verschiedene Gruppen unterteilt, von denen drei für Europa relevant sind:

  • die PSP-Gruppe (paralytische - Lähmungen auslösende Algentoxine)
  • die ASP-Gruppe (amnestische - Gedächtnisstörungen hervorrufende Algentoxine)
  • die Gruppe der lipophilen Toxine (u.a. DSP-Gruppe: diarrhoetische - Durchfall auslösende Toxine)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat umfangreiche wissenschaftliche Stellungnahmen zu marinen Biotoxinen veröffentlicht. Sie befassen sich u.a. mit dem Vorkommen, der toxikologischen Wirkung, Nachweismethoden und Belastung der Muscheln sowie der Bewertung der Grenzwerte.

Wie bestimmt man die marinen Biotoxine

Bis zum Inkrafttreten der Verordnung EU Nr. 15/2011 am 1.Juli 2011 war die EU-Referenzmethode zur Erfassung von lipophilen marinen Biotoxinen der Maus-Bioassay.  Dieser Tierversuch wurde in Deutschland aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht angewendet. Mit der Verordnung EU Nr. 15/2011 gilt in der EU eine Übergangsregelung bis Ende 2014, in der sowohl der Maus-Bioassay als auch alternative Methoden zugelassen sind. Eine chemisch-analytische Methode (LC-MS/MS) ersetzte nach erfolgter erfolgreicher Methodenvalidierung den Tierversuch als EU-Referenzmethode bei der Bestimmung von lipophilen marinen Biotoxinen.

PSP-Toxine können laut Verordung EG Nr. 1664/2006 u.a. mittels chemisch-analytischen Methoden wie HPLC bestimmt werden. Die Referenzmethode bei zweifelhaften Ergebnissen ist jedoch weiterhin der Maus-Bioassay,. Dieser Tierversuch wird in Deutschland aus tierschutzrechtlichen Gründen nur angewendet, wenn tierversuchsfreie Analysemethoden kein aussagekräftiges Ergebnis liefern.

ASP-Toxine sollen laut Verordnung EG Nr. 1244/2007 mittels HPLC-Methoden oder einem ELISA bestimmt werden.

NRL für marine Biotoxine

Das Nationale Referenzlabor für die Überwachung mariner Biotoxine ist im BfR in der Fachgruppe Kontaminanten der Abteilung 8: Sicherheit in der Nahrungskette angesiedelt

Welche rechtlichen Grundlagen gelten

Zum Schutz des Verbrauchers hat die Europäische Kommission in der Verordnung EG Nr. 853/2004 sowie speziell für Yessotoxine in der Verodnung EU Nr. 786/2013 Höchstmengen für die einzelnen marinen Biotoxine festgelegt.

In der Verordnung EG Nr. 2074/2005, EG Nr. 1664/2006, EG Nr. 1244/2007 und EU Nr. 15/2011 ist festgelegt, welche Testmethoden zum Nachweis der marinen Biotoxine verwendet werden dürfen.






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