Fragen und Antworten zur BfR-Neubewertung vom 20. Juli 2020 von Aluminium in Antitranspirantien

FAQ des BfR vom 14. August 2020

Das BfR beschäftigt sich mit Aluminium, da das Metall die Gesundheit schädigen kann: Zu hohe Aluminiumgehalte im Körper haben negative Auswirkungen auf das Nervensystem, und können die Niere und Knochen schädigen. Aluminium kommt u.a. in Lebensmitteln, Trinkwasser, Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelkontaktmaterialien, Arzneimitteln und in kosmetischen Mitteln vor.

Das BfR hat im Jahr 2014 zum ersten Mal Aluminium in Antitranspirantien gesundheitlich bewertet. In Antitranspirantien wird Aluminiumchlorohydrat verwendet. Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt verfügbaren Daten kam das BfR zu dem Schluss, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über Antitranspirantien so viel Aluminium aufnehmen würden, dass sie die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) alleine durch die Nutzung eines Antitranspirants möglicherweise ausschöpfen würden. Das BfR hatte daher empfohlen, aluminiumhaltige Antitranspirantien nicht unmittelbar nach der Rasur bzw. bei geschädigter Achselhaut zu verwenden, um die individuelle Aluminiumaufnahme zu reduzieren.

Das BfR hatte auf die noch bestehende Unsicherheit der Daten hingewiesen und empfohlen, neue Studien zur Aufnahme von Aluminium durch Antitranspirantien durchzuführen. Jetzt liegen dem BfR entsprechende Daten vor. Das BfR hat diese neuen Daten geprüft und eine aktuelle Risikobewertung vorgenommen und die Neubewertung am 20. Juli 2020 veröffentlicht.

Das Ergebnis: Gesundheitliche Beeinträchtigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei täglichem Gebrauch von Antitranspirantien mit Aluminiumchlorohydrat nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand unwahrscheinlich.

Im Folgenden beantwortet das BfR Fragen zu den unterschiedlichen Humanstudien zur Aluminiumaufnahme aus Antitranspirantien über die Haut.

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