Energy Drinks: Wann besteht ein Risiko?


07/2016, 10.02.2016


Sechste Ausgabe des interaktiven Onlineformats “Verbraucher fragen - Das BfR antwortet“ gestartet


Unter dem Titel „Energy Drinks: Wann besteht ein Risiko?“ ist das sechste Online-Dialogforum des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gestartet. „Energy Drinks können zu unerwünschten gesundheitlichen Wirkungen führen, insbesondere, wenn man sehr viel davon trinkt, sie mit Alkohol vermischt, wenig schläft oder sich körperlich anstrengt“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Um diese Risiken gerade auch bei jungen Menschen bekannter zu machen, greifen wir das Thema in unserem Online-Dialogforum auf.“ Bis zum 19. Februar 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher auf der BfR-Website Fragen zu diesem Thema stellen. Die drei meistgewählten Fragen beantwortet das BfR in einem Video.

Energy Drinks sollen anregend wirken - vor allem durch den Inhaltsstoff Koffein. Darüber hinaus werden oft weitere Stoffe, wie Glucuronolacton, Inosit und Taurin eingesetzt. Sogenannte Energy Shots werden in kleineren Portionseinheiten als Energy Drinks angeboten, weisen jedoch pro Liter deutlich höhere Koffeingehalte als Energy Drinks auf.

In einigen Fallberichten wurden nach dem Konsum von Energy Drinks schwere gesundheitliche Schäden beschrieben, z.T. sogar Todesfälle. Eine Kausalität wurde jedoch bislang nicht eindeutig nachgewiesen. Das in Energy Drinks enthaltene Koffein stimuliert das Herzkreislauf- und das zentrale Nervensystem. Bei hohen Koffeinzufuhren können unerwünschte Wirkungen, wie z.B. erhöhte Erregbarkeit, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen sowie ein erhöhter Blutdruck, auftreten.

Aus Sicht des BfR können sich gesundheitliche Risiken ergeben, wenn Energy Drinks oder Energy Shots in hohen Mengen konsumiert werden. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass insbesondere der gleichzeitige Konsum von Energy Drinks und höheren Mengen an Alkohol und/oder ausgiebige körperliche Betätigung das Risiko für negative gesundheitliche Effekte erhöhen. Bestimmte Verbrauchergruppen, wie Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen, sollten auf den Konsum von derartigen Energiegetränken verzichten.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Fragen zu gesundheitlichen Risiken von Energy Drinks bis zum 19. Februar 2016 online unter http://www.bfr.bund.de/de/sie_fragen.html stellen. Nach Ablauf der Fragerunde gibt es eine Woche lang die Möglichkeit, alle eingereichten Fragen zu bewerten. Die drei meistgewählten Fragen zu gesundheitlichen Risiken von Energy Drinks beantwortet das BfR in einem Video. Das Dialogforum ist seit 2011 fester Bestandteil der BfR-Website.

Weitere Informationen zur Wirkung von Koffein sowie einen Koffeinzähler bietet das Informationsportal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an:

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.


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