Tierschutz und Wissenstransfer

Das BfR nimmt gemäß § 15 a TierSchG die Aufgaben des Nationalen Ausschusses wahr. Nicht nur für die Prüfung der Unerlässlichkeit von Tierversuchen und dem Einsatz der für die Aus-, Fort- und Weiterbildung (z. B. von Tierpflegern, Wissenschaftlern oder Tierärzten) verwendeten Tiere, sondern auch für die Erstellung von Stellungnahmen für den Nationalen Ausschuss werden Informationen über mögliche Alternativmethoden benötigt.

Datenbankrecherchen dienen dazu, Informationen zu wissenschaftlich anerkannten Alternativen zu gängigen Tierversuchen auf den Gebieten der Toxikologie und Pharmakologie sowie der Grundlagenforschung Wissenschaftlern und Mitarbeitern von Genehmigungsbehörden bereit zu stellen.

Ziel ist es außerdem, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestmöglich mit Informationen zu Alternativmethoden zu versorgen und gezielte versuchstierschutzrelevanten Informationen bereitzustellen.

Mit Inkrafttreten der Novellierung des Tierschutzgesetzes am 12. Juli 2013 und der Tierschutz-Versuchstierverordnung am 13. August 2013 ist jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine allgemeinverständliche (bzw. „Nichttechnische“) Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen. Mit der Veröffentlichung der sogenannten NTP soll gewährleistet werden, dass die Bevölkerung sich über alle genehmigten Tierversuche in Deutschland informieren kann. Jede NTP wird in Deutschland in der Online-Datenbank AnimalTestInfo veröffentlicht. Ferner wertet das BfR diese NTP regelmäßig systematisch aus, um gezielt die Forschungsfelder zu identifizieren, für die konstant viele Tierversuche genehmigt werden. In diesen Bereichen ist die Entwicklung von Alternativmethoden sowie von Maßnahmen zur Reduktion der Tierzahlen und zur Verbesserung des Wohlergehens der Versuchstiere besonders sinnvoll, da viele Tiere davon profitieren würden.

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