Gesetzlicher Auftrag

Im Mittelpunkt der Arbeit des BfR steht der Schutz der Gesundheit des Menschen. Mit seiner Arbeit trägt das Institut maßgeblich dazu bei, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden und verbessert so den gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Zentrale Aufgabe des BfR ist die wissenschaftliche Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln sowie von Stoffen und Produkten als Grundlage für den gesundheitlichen Verbraucherschutz der Bundesregierung. Das Institut berät das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und teilweise auch weitere oberste Bundesbehörden. Es erstellt dazu unter anderem wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen. Das BfR hat eine Beratungsfunktion und ist zudem in eine Reihe von Anmelde- und Zulassungsverfahren eingebunden.

Der wissenschaftliche, forschungsgestützte Ansatz

Die Arbeit des BfR für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zeichnet sich durch ihren wissenschaftlichen, forschungsgestützten Ansatz aus. Auf die gesundheitlichen Bewertungen und Handlungsoptionen des Instituts können die für das Risikomanagement verantwortlichen Behörden zugreifen. Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des BfR dienen allen interessierten Kreisen als wichtige Informationsquelle und Entscheidungshilfe. Mit seiner wissenschaftsbasierten Risikobewertung gibt das BfR wichtige und richtungsweisende Impulse für den gesundheitlichen Verbraucherschutz innerhalb und außerhalb Deutschlands.

Risikokommunikation

Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel, Stoffe und Produkte für den Verbraucher bergen können. Der gesamte Bewertungsprozess ist für alle Bürger transparent darzustellen. Durch eine umfassende, vollständige und nachvollziehbare Risikokommunikation macht das BfR Wissenschaft für den Verbraucher sichtbar, nutzbar und anwendbar.

Rechtsgrundlagen des BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde als bundesunmittelbare rechtsfähige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegründet. Seine Aufgaben ergeben sich unter anderem aus dem BfR-Gesetz (BfRG), das im Zuge der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Jahr 2002 in Deutschland erlassen wurde. Zudem hat der Gesetzgeber die Arbeit des BfR in mehr als zehn weiteren Gesetzen - u.a. dem Pflanzenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz, dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch sowie dem Chemikalienrecht - festgeschrieben. Nach Veränderungen im Ressortzuschnitt der Bundesministerien liegen einige Arbeitsbereiche des BfR derzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und unterliegen den für diesen Bereich geltenden gesetzlichen Regelungen.

Fachliche Unabhängigkeit

Damit die Bewertungen unbeeinflusst von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen erfolgen können, ist das Institut nach Maßgabe des BfRG bei seinen wissenschaftlichen Bewertungen und seiner Forschung weisungsunabhängig. Soweit das BfR Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wahrnimmt, untersteht es den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde.

Die Bewertungen dienen einerseits der zuvor genannten Gesetzesausführung und andererseits der Politik als Entscheidungsgrundlage. Damit ist es der Anspruch des BfR, seine Beiträge zur Ausführung von Gesetzen und seine Politikberatung auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen: Das bedeutet: Vorhandenes Wissen wird adäquat berücksichtigt und übersichtlich dargestellt. Relevante wissenschaftliche Gegenauffassungen und Unsicherheiten werden angegeben.

Das Gesamtkonzept gemäß BfRG und der Satzung des BfR sieht explizit vor, sich mit allen Stakeholdern (NGOs, Verbraucherverbänden, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien) auszutauschen. Insbesondere wenn wissenschaftliche Positionen vertreten und begründet werden, ist eine beratende Beteiligung verschiedener Stakeholder von hoher Bedeutung. Um in fachlicher Breite und Tiefe den wissenschaftlichen Beratungsbedarf des BfR zu decken, hat das BfR deswegen verschiedene Kommissionen einberufen. Deren Mitglieder werden nach wissenschaftlicher Exzellenz ausgesucht und setzen sich aus den verschiedenen Stakeholder-Gruppen zusammen: Sie kommen aus Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, Behörden des Bundes und der Länder, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, privaten Laboratorien und der Industrie. Diese externen Sachverständigen beraten das BfR und geben Empfehlungen ab, sie sind jedoch nicht in offizielle Entscheidungsprozesse und das Erstellen von Risikobewertungen und BfR-Stellungnahmen eingebunden.

Siehe auch: Fragen und Antworten zur Unabhängigkeit des BfR

Arbeitsschwerpunkte

Die Arbeitsschwerpunkte des BfR umfassen

  • die gesundheitliche Bewertung der biologischen und stofflich-chemischen Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln,
  • wissenschaftliche Beratung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und teilweise anderer oberster Bundesbehörden
  • die gesundheitliche Bewertung der Sicherheit von Stoffen (Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide) sowie von ausgewählten Produkten (Bedarfsgegenstände, z. B. Textilien und Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Tätowiermittel und Tabakerzeugnisse),
  • die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzen, Tieren,
  • die Öffentlichkeitsarbeit und Risikokommunikation,
  • die Entwicklung und Validierung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen und
  • die Methodenentwicklung und Validierungstätigkeit der Nationalen Referenzlaboratorien.

Die Rechtsgrundlagen der Arbeit des BfR stehen zum Herunterladen unter „Dokumente“ bereit.


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