Produktidentität und Rückverfolgbarkeit

Die analytische Überprüfung der Produktidentität und der Rückverfolgbarkeit ist fundamental für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Das BfR entwickelt, validiert und bewertet daher analytische Strategien und Verfahren zur Identitäts- und Authentizitätsprüfung.

In der Europäischen Union ist die Sicherung und Aufrechterhaltung des freien Warenverkehrs ein wesentlicher Grundsatz der Lebens- und Futtermittelgesetzgebung (Verordnung (EG)178/2002, Art 5). Zum Schutz des Verbrauchers muss dabei gewährleistet werden, dass ausschließlich sichere Lebens- und Futtermittel in den Handel gelangen (Verordnung (EG) 178/2002, Art 14). Zur Umsetzung dieser Forderung ist ein lückenloser Nachweis der Einhaltung aller rechtlichen Maßgaben innerhalb der Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen - einschließlich der Kennzeichnung - erforderlich und gesetzlich geregelt. Die Rückverfolgbarkeit ist beispielsweise für die Identifizierung und Rücknahme von bestimmten Waren im Krisenfall von Bedeutung. Produkte mit bestimmter geographischer Herkunft können aufgrund einer bekannten Verfälschung oder Kontamination mit einem erhöhten Risiko assoziiert oder mit einem Risiko noch unbekannter Ursache behaftet sein (z. B. BSE).

Produktverfälschungen

Viele Lebensmittelskandale der Vergangenheit beruhten auf betrügerischen Verfälschungen zur Vortäuschung einer höheren Qualität (Glykol in Wein, Sudanrot-Zusätze zu Gewürzen). Der Identitäts- und Herkunftsnachweis nimmt daher eine wichtige Rolle in der Lebensmittelsicherheit ein. Insbesondere die zunehmende Globalisierung des Lebensmittelmarktes erfordert zuverlässige Strategien zur Identitätsüberprüfung von Lebensmitteln. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Verfälschungen aufzudecken, durch die immer wieder gesundheitliche Risiken für den Verbraucher entstehen (z.B. durch Melaminzusatz zu Milchprodukten und Futtermitteln). Die Verfälschung von Lebens- und Futtermitteln stellt eine komplexe Problematik dar und ist mitunter analytisch nur sehr schwer nachweisbar. Allen Produktverfälschungen ist gemein, dass dem Verbraucher der Eindruck eines qualitativ höherwertigen Produktes vermittelt wird. Dies kann bspw. durch die Zumischung minderwertiger oder gar verbotener Stoffe geschehen. So können Veränderungen zum einen in Bezug auf die Authentizität des Lebensmittels (Typ, Herkunft, Produktion usw.) von Interesse sein. Zum anderen aber auch das Erkennen von gesundheitlich bedenklichen bzw. sicherheitsrelevanten Manipulationen (Mischungen, Zusätze).

Analytische Rückverfolgbarkeit

Die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln ist für den Gesetzgeber ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Produktsicherheit auf allen Herstellungs- und Vermarktungsstufen. Verfahren zur Rückverfolgbarkeit basieren in der Regel auf Dokumentationssystemen, die die Identifizierung einer Charge/Partie erlauben. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sind in der Lebensmittelkontrolle Methoden erforderlich, die eine Verifizierung von Deklarationen und Angaben - eine Authentizitätsprüfung - anhand der Analyse des Lebensmittels ermöglichen. Zur Kontrolle der Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen auf diesem Gebiet und dem damit einhergehenden Verbraucherschutz, ist das BfR bestrebt neben der routinemäßig eingesetzten Verfahren wie der Stabilisotopenanalytik weitere innovative Analysenstrategien (z.B. FTIR basierte Profilanalyse) zu entwickeln und zu etablieren.





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