Pflanzenschutzmittelrückstände in Futtermitteln
Landwirtschaftliche Nutzpflanzen werden in Teilen (z. B. Getreidestroh) oder vollständig (z. B. Futterrüben) an Tiere verfüttert. Wurden diese Pflanzen zuvor mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, können im Futter Pflanzenschutzmittel-Rückstände auftreten.
Die Rückstände in Futtermitteln sollen so gering sein, dass sie weder die Gesundheit noch die Ertragsleistung der Tiere beeinträchtigen. Sie sollen auch nicht zu Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft in einer Höhe führen, die ein Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen.
Fütterungsstudien zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen
Das BfR prüft noch vor der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, ob und in welcher Höhe nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Rückstände in Futtermitteln auftreten können, ob diese auf Lebensmittel wie Milch, Innereien, Fett, Fleisch, Eier, Fisch oder Honig übergehen können und ob daraus ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher resultieren kann. Aus Studien, in denen die Pflanzenschutzmittel unter Realbedingungen angewendet wurden, wird die Konzentration des Rückstands im Futtermittel bestimmt. Weiterhin wird aus Metabolismus- und Fütterungsstudien am landwirtschaftlichen Nutztier abgeleitet, ob und in welcher Höhe Rückstände in tierischen Produkten auftreten.
Auch für Lebensmittel tierischen Ursprungs werden Rückstandshöchstgehalte festgesetzt. Sie dürfen weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen.
Zukünftig werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auch Rückstandshöchstgehalte spezifisch für Futtermittel festgesetzt. Der Anhang I der Verordnung, der regelt, für welche Produkte Höchstgehalte festzusetzen sind, soll u. a. um die Gruppe der Futtermittel erweitert werden.