Pflanzenschutzmittelrückstände im Trinkwasser

Pflanzenschutzmittel werden meist im Freiland angewendet und gelangen so auch in die Umwelt. Manche ihrer Rückstände oder Abbauprodukte können unter Umständen auch in das Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser gelangen.

Um sicherzustellen, dass kein Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher entsteht, gilt für Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihre relevanten Abbauprodukte (Metabolite) in Grund- und Trinkwasser in der EU ein allgemeiner, stoffunabhängiger Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser (Trinkwasserverordnung, TrinkwV, 2001). Die Einhaltung dieses Grenzwerts überwachen in Deutschland die Bundesländer.

Im Rahmen von Anträgen auf Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen oder auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bestimmt das Umweltbundesamt (UBA), mit welchen Metaboliten in welchen Konzentrationen unter den ungünstigsten Anwendungsbedingungen zu rechnen ist. Diese Informationen werden an das BfR übermittelt, welches in einem schrittweisen Verfahren dann prüft, ob diese Metabolite eventuell gesundheitsschädlich sind und bis zu welcher Konzentration daraus resultierende gesundheitliche Risiken mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Nur wenn entweder von den Metaboliten keine Gesundheitsgefahren ausgehen bzw. die maximal prognostizierten Konzentrationen so gering sind, dass aus den toxikologischen Eigenschaften der Metabolite keine Gesundheitsrisiken erwachsen, kann dem Antrag des Herstellers stattgegeben werden.

Da zu Metaboliten keine umfassenden Daten aus Prüfungen in Versuchstieren vorliegen, wird bei deren Bewertung im Zweifel in einem „worst case“-Ansatz auf die Wirkstoffstudien zurückgegriffen. Außerdem spielen hier moderne computerbasierte, sogenannte „in silico“ Methode wie (Q)SAR Analysen eine zunehmend wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um die  Auswertung von (quantitativen) Struktur-Wirkungs-Beziehungen.

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