Nationales Referenzlabor für Trichinella

Die Trichinellose ist eine lebensmittelbedingte Zoonose und wird durch Parasiten der Gattung Trichinella verursacht. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr rohen oder ungenügend zubereiteten trichinösen Fleisches (z.B. von Haus- oder Wildschwein) oder daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken. Eine Infektion beim Menschen führt je nach Infektionsdosis und Verlauf zu milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen auch zum Tod. Anzeichen einer Infektion sind im Anfangsstadium Mattigkeit, intermittierendes hohes Fieber, Schlaflosigkeit, Durchfall und Erbrechen. Im späteren Verlauf können Muskelverhärtungen, Muskelschmerzen und Ödeme im Gesicht hinzukommen. Die Trichinellose des Menschen ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. In den vergangenen 15 Jahren wurden dem Robert Koch-Institut im Mittel acht Trichinellose-Fälle pro Jahr gemeldet.

Da in den vergangenen vier Jahrzehnten nur vereinzelt Trichinellen bei Schweinen aus Freilandhaltung gefunden wurden, gilt das Risiko einer Trichinelleninfektion bei Schweinen aus Betrieben mit amtlich anerkannt kontrollierten Haltungsbedingungen als vernachlässigbar.

Dagegen sind im Wildtierzyklus (silvatischer Zyklus) verschiedene Trichinella-Spezies weiterhin verbreitet. Die Trichinella Prävalenz bei Wildschweinen beträgt im Durchschnitt 0,003 %, bei Marderhunden bis zu 3 %. Die in Deutschland am häufigsten identifizierte Trichinella Spezies ist T. spiralis, gefolgt von T. britovi, T. pseudospiralis und T. nativa.

Arbeitsschwerpunkten des Referenzlaboratoriums für Trichinella

Zu den Arbeitsschwerpunkten des Referenzlaboratoriums gehören die

  • Wahrnehmung der Aufgaben als Nationales Referenzlabor VO(EU) 2017/625 und VO(EU) 2015/1375
  • Durchführung von Abklärungs- und Bestätigungsuntersuchungen (Magnetrührverfahren, Serum-ELISA, Western Blot)
  • Differenzierung von Trichinella-Isolaten mittels PCR, RFLP und MALDI-TOF-MS
  • Aufklärung von Infektketten
  • Stammsammlung, Herstellung von trichinosem Material
  • Durchführung von Laborvergleichsuntersuchungen
  • Beratung, Ausarbeitung von Stellungnahmen
  • Nationale und internationale Kooperationen, Mitwirkung in Gremien
  • Jährliche Berichterstattung und Publikation der Arbeitsergebnisse

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des NRL für Trichinella liegt in der epidemiologischen und diagnostischen Forschung. Fragestellungen konzentrieren sich auf die Entwicklung und Validierung diagnostischer Methoden, Fragen zur Inaktivierung von Trichinellen in Fleisch und daraus hergestellten Produkten (z.B. Rohwurst) durch spezielle technologische Verfahren und epidemiologische Untersuchungen zum Vorkommen von Trichinellen bei Mensch und Wildtieren (Wildschwein, Fuchs, Marderhund) in Deutschland. Alle Arbeiten werden unter akkreditierten Bedingungen gemäß ISO 17025 durchgeführt.

Laborvergleichsuntersuchungen (LVU)

In Deutschland sind bundesweit fast 700 Untersuchungsstellen gemeldet, die die amtliche Untersuchung von Fleisch auf Trichinellen durchführen. Eine Voraussetzung für die Benennung einer Trichinenuntersuchungsstelle ist gemäß EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625, Art. 40, Abs. 1 a) iv)) deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Laborvergleichsuntersuchung (LVU), die von dem Nationalen Referenzlabor für Trichinella organisiert wird.

In Abstimmung mit den Ländern und der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (AFFL) wurden durch die obersten Landesbehörden ein(e) oder mehrere Koordinatorinnen und Koordinatoren benannt, welche als direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Nationale Referenzlabor für Trichinella fungieren und die LVU-Teilnahme der einzelnen Trichinenuntersuchungsstellen entsprechend koordinieren.

Aufgrund der großen Anzahl an Trichinenuntersuchungsstellen werden die LVU vom Nationalen Referenzlabor für Trichinen über das ganze Jahr verteilt angeboten, wobei jede Trichinenuntersuchungsstelle alle zwei Jahre einmal teilnehmen muss. Das DAkkS-Regeldokument 71 SD 4 026 wurde entsprechend angepasst, sodass eine jährliche Teilnahmepflicht durch die Anforderung einer LVU Teilnahme im Intervall von zwei Jahren ersetzt wurde.

Hier finden Sie weitere Informationen:

LVU Berichte:

Informationen zur Durchführung:

Informationen zum Qualitätsmanagement

Stellungnahmen 1




Publikationen - Merkblätter für Ärzte 1


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