Mehrfachrückstände von Pflanzenschutzmitteln

Es besteht der gesetzliche Auftrag, das Zusammenwirken verschiedener Stoffe („kumulative Wirkungen“) bei der Genehmigung von Wirkstoffen für deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln, bei der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten sowie im Rahmen von Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Das BfR hat daher ein Konzept zur Einbindung der kumulativen Risikobewertung in die verschiedenen Verfahren entwickelt. Das Konzept baut auf den bisherigen Arbeiten der EFSA auf und berührt die Bewertungsbereiche Anwendungs- und Verbrauchersicherheit. 

Wieso kommt es zu Mehrfachrückständen?

Moderne Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zeichnen sich durch eine gezielte Wirkung auf bestimmte Schaderreger aus. Stoffe früherer Generationen wirkten häufig breiter und waren nebenwirkungsreicher. Der wechselnde Einsatz von Wirkstoffe mit unterschiedlichen Wirkmechanismen ist erforderlich, um Resistenzen bei den Schaderregern vorzubeugen, da diese sonst auf Dauer nicht bekämpft werden können. Der Einsatz von sogenannten Breitbandwirkstoffen hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen, der von gezielt wirkenden Pflanzenschutzmitteln hat zugenommen. Dieser Trend hat zur Folge, dass je nach Befallssituation viele unterschiedliche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, von denen Rückstände im Erntegut verbleiben können. Als Resultat sachgerechter und bedarfsorientierter Pflanzenschutzmittelanwendungen können somit Mehrfachrückstände auftreten.

Technische Weiterentwicklungen rückstandsanalytischer Methoden haben dazu geführt, dass immer mehr Wirkstoffe in immer geringeren Konzentrationen nachgewiesen werden können.

Das BfR-Konzept zur Bewertung von Mehrfachrückständen

Das BfR-Konzept zur kumulativen Risikobewertung beruht auf dem Prinzip der Dosisaddition und folgt einem gestuften Verfahren. Die Bewertung beginnt mit einer Berechnung des Hazard Index (HI) durch Addition der Quotienten aus Exposition und toxikologischem Grenzwert für alle betrachteten Einzelstoffe. Das bedeutet, dass für jeden Einzelstoff berechnet wird, wie weit dessen spezifischer Grenzwert durch die Anwendung oder den Rückstand ausgeschöpft wird; z.B. tritt Stoff A in Höhe von bis zu 10% seines Grenzwerts auf, Stoff B bis in Höhe von 7% seines Grenzwerts. Durch Addition der Einzelwerte von Stoff A und B wird der HI berechnet. Falls der HI von 1 (entsprechend 100%) überschritten wird, sind weitere Bewertungsstufen notwendig. Verfeinerungen können sowohl expositionsseitig als auch auf Seite der toxikologischen Bewertung erfolgen. Welche Verfeinerungsoptionen gewählt werden, hängt von der Verfügbarkeit der dafür notwendigen Daten, aber auch vom Bewertungsaufwand ab. Sollte auch nach Verfeinerung ein Wert für den HI >1 bestehen bleiben, so ist ein unannehmbares Risiko nicht auszuschließen.

Dieses Konzept ist geeignet die akute kumulative Exposition von Anwenderinnen und Anwendern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bewerten, da alle gemeinsam in einem Pflanzenschutzmittel oder einer beantragten Tankmischung enthaltenen Wirkstoffe betrachtet werden. Dagegen ist dieser Ansatz zur Ermittlung der chronischen kumulativen Exposition von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber verschiedenen Pflanzenschutzmittelrückständen ungeeignet. Hierzu muss auf repräsentative Daten aus dem Lebensmittel-Monitoring zurückgegriffen werden.

Das BfR hat anhand der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)  gesammelten Monitoringdaten 2009 bis 2014 die Exposition der deutschen Bevölkerung gegenüber Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln und die damit möglicherweise verbundenen gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet.


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