Gesundheitliche Bewertung von Zusatzstoffen in Tierfutter

Zusatzstoffe werden Futtermitteln zugesetzt, um

  • die Beschaffenheit der Futtermittel (z.B. Schmackhaftigkeit, Fließfähigkeit, Stabilität oder Lagerfähigkeit) positiv zu beeinflussen;
  • die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv zu beeinflussen;
  • den Bedarf der Tiere an bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen zu decken (z.B. Spurenelemente und Vitamine);
  • die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv zu beeinflussen;
  • die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv zu beeinflussen.

Futtermittelzusatzstoffe dürfen nur in Verkehr gebracht, verarbeitet oder verwendet werden, wenn eine entsprechende Zulassung erteilt wurde. Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln ist EU-weit einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung geregelt. Futtermittelzusatzstoffe sind dabei definiert als Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden.

Funktionsweisen und Eigenschaften

Ein Futtermittelzusatzstoff wird je nach Funktionsweise und Eigenschaften einer oder mehreren Kategorien zugeordnet. Es gibt nachfolgende Gruppen:

  • Technologische Zusatzstoffe
    Dies sind Stoffe, die Futtermitteln aus technologischen Gründen zugesetzt werden (z.B. Konservierungs- und Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Stabilisatoren, Silierzusatzstoffe, Trennmittel);

  • Sensorische Zusatzstoffe
    Dies sind Stoffe, die einem Futtermittel zugesetzt werden, um die organoleptischen Eigenschaften der Futtermittel bzw. die optischen Eigenschaften der aus dem Tier gewonnenen Lebensmittel zu verbessern oder zu verändern (z.B. Farbstoffe oder Aromastoffe);

  • Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (z.B Vitamine, Provitamine, Spurenelemente, Aminosäuren);

  • Zootechnische Zusatzstoffe
    Diese Zusatzstoffe sollen die Leistung von gesunden Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen (z.B. Verdaulichkeitsförderer wie Enzyme, Darmflorastabilisatoren bzw. Mikroorganismen, die bei Verfütterung an Tiere eine positive Wirkung auf die Darmflora haben);

  • Kokzidiostatika und Histomonostatika
    Dies sind Stoffe, die Infektionen mit Kokzidien (Einzellern) vorbeugen

Übersicht über zugelassene Futtermittelzusatzstoffe

Eine Übersicht über die derzeit zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe gibt das Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe, das von der EU-Kommission erstellt und aktuell gehalten wird. Einen Link zu dem Gemeinschaftsregister finden Sie am Ende der Seite unter „Externe Links“.

Rolle des BfR

Mit der EU-Futtermittelzusatzstoff-Verordnung wurde ein gestrafftes und zentralisiertes Zulassungsverfahren eingeführt.

Die Aufgabe des BfR ist es, im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens zu prüfen, ob

  • die Anwendung des Futtermittelzusatzstoffes bei Tieren sicher ist;
  • sich aus dem Verzehr von Lebensmitteln, die Rückstände des Zusatzstoffes oder seiner Metaboliten enthalten, mögliche Risiken für den Verbraucher ergeben können;
  • sich potenzielle Risiken durch tierische Ausscheidungen auf den Naturhaushalt ergeben.





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