Gesundheitliche Bewertung funktioneller Lebensmittel

Für Lebensmittel, die über ihre Ernährungsfunktion hinaus gesundheitlich bedeutsame, physiologische Parameter beim Verbraucher langfristig und gezielt beeinflussen sollen, wird zunehmend der Begriff "Funktionelle Lebensmittel" verwendet. "Funktionelle Lebensmittel" sind keine Nährstoffkonzentrate wie Nahrungsergänzungsmittel, sondern gelangen in den typischen Nahrungsmittelformen in den Handel. Als Synonyme für "funktionelle Lebensmittel" werden manchmal Begriffe wie "Designer-Lebensmittel" und "Nutraceuticals" benutzt.

Der Begriff "Funktionelle Lebensmittel" ist rechtlich nicht definiert. Deshalb können sie sowohl als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, wie z.B. probiotischer Joghurt, als auch als diätetisches Lebensmittel , wie z.B. die mit Pflanzensterinen angereicherte Margarine, auf dem deutschen Markt angetroffen werden.

"Funktionelle Lebensmittel", die neuartigen Lebensmitteln im Sinne der Novel-Foods-Verordnung entsprechen bzw. neuartige Zutaten enthalten, sind grundsätzlich nicht frei verkehrsfähig, sondern müssen ein europäisches Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Seit Ende 2014 gilt für die Kennzeichnung und Auslobung von Lebensmitteln die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dadurch bestehen europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und werden Verbraucherinnen und Verbraucher beim Lebensmittelkauf sachgerecht informiert. Die in der LMIV erfolgten Regelungen werden in Deutschland durch die nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) ergänzt.





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