Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln
Aktualisierte FAQ des BfR vom 17. Juli 2015
Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt, um Pflanzen vor Schaderregern zu schützen. Auch wenn die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sachgerecht und bestimmungsgemäß angewendet werden, können Rückstände im Erntegut und in den daraus gewonnenen Lebens- und Futtermitteln verbleiben. Um sicherzustellen, dass Rückstände die Gesundheit der Verbraucher weder bei lebenslanger täglicher Aufnahme noch bei einmaligem Verzehr großer Lebensmittelmengen schädigen können, nimmt das BfR im Rahmen der Zulassung eine umfangreiche gesundheitliche Bewertung der Pflanzenschutzmittel vor und erarbeitet auf dieser Basis Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte. Die Festlegung zulässiger Mengen eines Wirkstoffes, die ein Lebensmittel enthalten darf, folgt auch dem ALARA-Prinzip („As Low As Reasonably Achievable“ englisch für so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar).
Rückstandshöchstgehalte sind maximal zulässige Konzentrationen für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte, die im Lebensmittel verbleiben dürfen. Sie werden nicht allein aufgrund der gesundheitlichen Risikobewertung festgelegt, sondern berücksichtigen auch die gute landwirtschaftliche Praxis. Die Einhaltung eines Rückstandshöchstgehalts entscheidet darüber, ob ein Lebensmittel verkehrsfähig ist oder vom Markt genommen werden muss.
Vor diesem Hintergrund hat das BfR häufig gestellte Fragen und Antworten zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten und zu den Konsequenzen möglicher Überschreitungen zusammengefasst.