Fragen und Antworten zu Benzol in Erfrischungsgetränken und Karottensäften
Aktualisierte FAQ des BfR vom 16. Dezember 2013
Benzol stammt hauptsächlich aus Brennstoffen und Verbrennungsprozessen. Verbraucher nehmen Benzol vor allem über die Atemluft auf. Die Substanz kann aber als Verunreinigung auch in Trinkwasser oder in Lebensmitteln enthalten sein. Benzol wurde in alkoholfreien Erfrischungsgetränken sowie in Karottensäften für Säuglinge und Kleinkinder nachgewiesen.
Bei Erfrischungsgetränken kann der Zusatz des Konservierungsmittels Benzoesäure zur Bildung von Benzol im Getränk führen, wenn gleichzeitig auch Ascorbinsäure enthalten ist. Bei Karottensäften für Säuglinge und Kleinkinder gibt es Hinweise darauf, dass ein langes Erhitzen des Produkts auf über 100 °C zum Zwecke der Sterilisation der Grund für die Benzolbildung ist. Die Substanz kann unter diesen Bedingungen aus natürlichen Inhaltstoffen der Karotte entstehen.
Entscheidend für die Bewertung der gesundheitlichen Relevanz einer möglichen Benzol-Aufnahme ist die Betrachtung der Gesamtexposition gegenüber Benzol aus allen Quellen. Den größten Anteil an der Gesamtexposition von Benzol hat die Aufnahme mit der Atemluft. Dagegen ist der Beitrag der Benzolaufnahme aus Erfrischungsgetränken und Karottensäften bei Benzolgehalten von wenigen Mikrogramm (µg) pro Liter Getränk und üblichen Verzehrsmengen vergleichsweise gering. Das trifft entsprechend auch auf die gesundheitlichen Risiken zu, die mit dem Konsum solcher Getränke verbunden sind. Das BfR stimmt darin mit Bewertungsbehörden anderer Länder überein. Da Benzol aber krebserregend ist und das Erbgut verändern kann, ist es grundsätzlich unerwünscht und sollte in Lebensmitteln so weit wie möglich reduziert werden.
Im Folgenden hat das BfR Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.