Fragen und Antworten zu Zuckerkulör in Getränken
FAQ des BfR vom 13. Februar 2015
Zuckerkulöre sind Lebensmittelzusatzstoffe, die zur Braunfärbung eingesetzt werden. Zuckerkulör ist nicht zu verwechseln mit dem süßen und angenehm duftenden Karamell, das sich bildet, wenn Zucker allein erhitzt und Lebensmitteln zur Geschmacksgebung zugesetzt wird. Im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Risiken wird die Substanz 4-Methylimidazol (4-MEI) diskutiert, die bei der Herstellung von bestimmten Zuckerkulören in geringen Mengen als Verunreinigung entstehen kann. In Studien an Mäusen wurden kanzerogene Wirkungen beobachtet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Verwendung der zugelassenen Zuckerkulöre im Februar 2011 neu bewertet. Dabei wurde auch das Vorkommen von 4-MEI in diesen Farbstoffen berücksichtigt. Nach Auswertung der wissenschaftlichen Literatur, einschließlich neuerer Untersuchungen zur Kanzerogenität von 4-MEI im Tierexperiment, gelangte die EFSA zu der Auffassung, dass die Aufnahme von 4-MEI über den Verzehr von Getränken und anderen Lebensmitteln, die mit den genannten Zuckerkulören gefärbt sind, unter Beachtung der Höchstmengen für 4-MEI in diesen Farbstoffen gesundheitlich unbedenklich ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stimmt mit der Bewertung der EFSA überein.
Das Institut hat die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.