Fragen und Antworten zum Verzehr von Rohmilch

Fragen und Antworten des BfR vom 13. April 2016

Die Zahl der Erzeugerbetriebe, von denen Rohmilch über Rohmilchabgabeautomaten ausgegeben wird (im Volksmund Milchtankstellen genannt), nimmt zu. Zwar müssen Rohmilchabgabestellen mit dem Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ gekennzeichnet sein. Vereinzelte Berichte über Ausbrüche von Lebensmittelinfektionen in Verbindung mit Rohmilchverzehr legen jedoch nahe, dass der Hinweis von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht immer befolgt wird. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass der Verzehr von Rohmilch mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Rohmilch kann mit krankmachenden Keimen kontaminiert sein. Manche der Erreger können direkt aus dem Tier über die Milchdrüse ausgeschieden werden. Die meisten gelangen aber aufgrund von Hygienemängeln beim Melken in die Milch. Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere oder ältere und kranke Personen sollten daher grundsätzlich auf den Verzehr von nicht abgekochter Rohmilch verzichten. Aber auch für gesunde Erwachsene besteht beim Verzehr von nicht abgekochter Rohmilch ein erhöhtes Risiko einer Lebensmittelinfektion, die je nach Erregertyp zu leichteren bis schweren Erkrankungen führen kann. Das BfR hat Fragen und Antworten zum Umgang mit Rohmilch erarbeitet.

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