Nanomaterialien: Winzige Partikel verleihen vielfältige Eigenschaften

FAQ vom 13. September 2024

Aktualisierte Fassung der FAQ vom 18. Oktober 2021

Der Begriff „Nanos“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet Zwerg. Die Vorsilbe „Nano“ bezeichnet einen milliardsten Teil, in diesem Fall eines Meters
(= 1 Nanometer, nm). Von einem Nanomaterial spricht man im Allgemeinen dann, wenn ein Material in mindestens einem Außenmaß 1 bis 100 nm groß ist.

Nanomaterialien sind Gegenstand der wissenschaftlichen Risikobewertung des BfR. Sie lassen sich aus verschiedenen chemischen Ausgangsstoffen in zahlreichen Varianten herstellen. Im Vergleich zu herkömmlichen Materialien weisen Nanomaterialien veränderte und zum Teil auch neuartige Eigenschaften und Funktionen auf, die sie für viele Anwendungsbereiche interessant machen, allerdings auch besondere Aufmerksamkeit aus regulatorischer Sicht verdienen.

Nanomaterialien werden in vielen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt, beispielsweise in kosmetischen Produkten, in Lebensmittelverpackungen und zahlreichen Bedarfsgegenständen. Nicht immer ist dies für Verbraucherinnen und Verbraucher ersichtlich. Für einige Produktbereiche wie Lebensmittel und Kosmetika gelten spezifische Kennzeichnungsvorschriften.

Produktionsmengen und Formenvielfalt steigen stetig an, was eine erhöhte und eventuell auch neuartige Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten kann, beispielsweise wenn Nanomaterialien aus Produkten freigesetzt werden. Ob von Nanomaterialien oder Produkten, die solche enthalten, gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Nanosicherheitsforschung befasst sich daher mit möglichen Risiken von Nanomaterialien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Im Folgenden hat das BfR ausgewählte Fragen und Antworten zu Nanomaterialien zusammengestellt.

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