Fragen und Antworten zum Verfahren der Neubewertung von Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung

FAQ des BfR vom 12. November 2015

Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel unterliegen einer Genehmigung durch die  Europäische Kommission. Diese Genehmigung auf einem Erstantrag ist auf maximal 10 Jahre befristet. Vor dem Ablauf dieser Frist müssen die Hersteller einen Antrag auf erneute Genehmigung stellen, wenn sie den Wirkstoff weiter in Pflanzenschutzmitteln verwenden wollen. Ist der Antrag gestellt, erfolgt eine Neubewertung des Wirkstoffs. Die Kommission beauftragt im Genehmigungsverfahren einen Mitgliedsstaat als Berichterstatter (Rapporteur Member State (RMS)). Für Glyphosat wurde Deutschland als RMS benannt. Als federführende Behörde für den zu erstellenden Bewertungsbereicht (Renewal Assessment Rapport (RAR)) hat die Bundesregierung das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) benannt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde im Verfahren der Neubewertung mit der Bewertung des gesundheitlichen Risikos des Wirkstoffes und einer Beispielformulierung beauftragt.

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Verfahren der Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung zusammengestellt.

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