E-Zigaretten - alles andere als harmlos

Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR vom 8. April 2025
(Änderungen gegenüber der Version vom 11. Mai 2021: Fragen zu psychoaktiven Substanzen und Kühlstoffen ergänzt, kleinere redaktionelle Überarbeitungen)

Der Begriff „E-Zigarette“ steht für elektronische Zigarette. Oft wird für elektronische Zigaretten auch synonym der Begriff „Vape“ benutzt, der sich vom englischen Wort „Vaporiser“ (deutsch: „Verdampfer“) ableiten lässt. E-Zigaretten enthalten eine Flüssigkeit, die in der Regel das stark süchtig machende Nikotin und verschiedene Aroma- und Geschmacksstoffe enthält. Diese Flüssigkeit, das so genannte „Liquid“, wird über ein batteriebetriebenes Heizelement erwärmt und verdampft und anschließend über ein Mundstück eingeatmet. Die genaue Zusammensetzung des Liquids ist abhängig vom Produkt und daher sehr unterschiedlich. Gesundheitliche Risiken können sich aus dem enthaltenen Nikotin, den Verneblungs-, Wirk- und Zusatzstoffen sowie aus möglichen Verunreinigungen ergeben. Des Weiteren können auf Grund der Hitzeeinwirkung andere gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen. Der Dampf von E-Zigaretten kann gesundheitlich bedenkliche Substanzen enthalten, die auch unbeteiligte Dritte („Passivdampfer“) gegebenenfalls einatmen. Über die langfristigen gesundheitlichen Folgen von E-Zigaretten ist derzeit noch wenig bekannt.

 

 

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