Fragen und Antworten zur Änderung des BSE-Testalters bei Schlachtrindern
FAQ des BfR vom 13. Februar 2013
In der gesamten Europäischen Union erkranken kaum noch Rinder an BSE. So wurde in Deutschland im Jahr 2009 der bisher letzte BSE-Fall nachgewiesen. Vor dem Hintergrund dieser positiven epidemiologischen Entwicklung ist Anfang des Jahres eine EU-Regelung in Kraft getreten, die eine Lockerung des Testsystems vorsieht. Seit Januar 2013 reicht es in 25 Mitgliedsstaaten aus, Rinder in Stichproben auf BSE zu untersuchen. Ab März 2013 kann bei gesund geschlachteten Rindern gänzlich auf BSE Tests verzichtet werden. Die Mitgliedsstaaten können jedoch eigene Regelungen treffen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertritt gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Auffassung, dass weiterhin alle gesund geschlachteten Rinder über acht Jahre (96 Monate) systematisch auf BSE getestet werden sollten, um Fälle der atypischen BSE erfassen und eine mögliche neue Epidemie möglichst frühzeitig erkennen zu können. Derzeit besteht in Deutschland eine Testpflicht für Schlachtrinder, die über sechs Jahre (72 Monate) alt sind.
Im Folgenden hat das BfR anlässlich neuer EU-Regelungen zur BSE-Testpflicht Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.