Fragen und Antworten zu Aluminium in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten

FAQ des BfR vom 20. Juli 2020

Aluminium und seine Verbindungen sind in vielen Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten enthalten. In Lebensmitteln können Aluminiumverbindungen natürlicherweise oder als Bestandteil von Lebensmittelzusatzstoffen enthalten sein. Zudem können Aluminiumionen unter bestimmten Bedingungen aus Lebensmittelverpackungen oder Geschirr auf die Lebensmittel übergehen.

Neben Lebensmitteln können auch kosmetische Mittel, z.B. Zahnpasten mit sogenanntem „Whitening-Effekt“, eine relevante Aufnahmequelle darstellen. Zudem können Aluminiumverbindungen auch als Farbpigmente in Lippenstiften, in Form von Aluminiumfluorid in Zahnpasta, als Beschichtung von Nanopartikeln in Sonnenschutzmitteln oder als Aluminiumchlorohydrat in Antitranspirantien enthalten sein. Die Aluminiumaufnahme aus Antitranspirantien ist unter Beachtung einer neuen Studie zur Aufnahme von Aluminium über die Haut allerdings wesentlich niedriger als bisher angenommen. Der Beitrag dieser Aufnahmequelle zur Aluminiumgesamtaufnahme ist folglich sehr gering.

Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden häufig Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch Aluminium in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten gestellt. Vor diesem Hintergrund hat das Institut die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengefasst.

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