Fachgruppe Steuerung und Gesamtbewertung Biozide

Die Aufgabe der Fachgruppe umfasst die Gesamtbewertung aller in den wissenschaftlichen Fachgruppen der Abteilung 6 erstellten Einzelbewertungen und die Steuerung der Aufgaben zur gesundheitlichen Bewertung von Biozid-Produkten und deren Wirkstoffen sowie die Abstimmung der Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen, Bundesinstituten, der Industrie, nationalen und internationalen Organisationen und den zuständigen Ministerien im Biozidverfahren.

Die gesundheitliche Risikobewertung erfolgt entsprechend der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und dem Infektionsschutzgesetz. Die nationale Umsetzung der Biozid-Verordnung und somit auch die Zuständigkeiten und Aufgaben des BfRs sind im Paragraph 12a-h des Chemikaliengesetzes geregelt. Die Steuerung der gesetzlichen Verfahren im Aufgabenbereich des BfR erfolgt durch die Fachgruppe und beinhaltet die gesamte Ablauforganisation zur gesundheitlichen Risikobewertung im Rahmen der Amtsaufgaben entsprechend nach Chemikaliengesetz entsprechend der Biozid-VO und nach dem Infektionsschutzgesetz. Sie umfasst die

  • Administrative Eingangsprüfung und elektronische Registrierung der Vorgänge
  • Wissenschaftliche Vorprüfung
  • Koordination der Terminsetzung und Terminüberwachung
  • Recherchen zur gesundheitlichen Risikobewertung
  • Zusammenführung der Bewertungsberichte aus den Fachgruppen
  • Abschließende Gesamtbewertung und Abstimmung von Managemententscheidungen
  • Organisation von Abstimmungsgesprächen zur gesundheitlichen Risikobewertung
  • Ausfertigung der abschließenden Bescheide und Bewertungsberichte

Im Rahmen der Gesamtbewertung erfolgt die Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien zur Risikobewertung von Biozid- Produkten und deren Wirkstoffen sowie zur Fortentwicklung von Prüf- und Bewertungsstrategien.

Darüber hinaus erfolgt in der Fachgruppe die inhaltliche Führung der amtlichen Faktendatenbanken für Biozide sowie für Neu- und Altstoffe sowie von Verwaltungs- und Dokumentmanagement-Datenbanken hinsichtlich des Biozidverfahrens.

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