Fachgruppe Rückstände und Analyseverfahren

Die Fachgruppe bewertet vorrangig die gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Pestizide in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie in Futtermitteln, um sicherzustellen, dass von der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten keine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Wenn es erforderlich ist, werden auch weitere relevante Aufnahmewege wie z.B. Trinkwasser berücksichtigt.

Im Rahmen der regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren für Pestizide als Amtsaufgaben nach Pflanzenschutz- und Chemikaliengesetz entsprechend der PSM-VO und Biozid-VO sowie der Festsetzung und Überprüfung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) gilt es unter anderem zu beurteilen,

  • wie die eingesetzten Substanzen im pflanzlichen und bei entsprechender Aufnahme durch Nutztiere auch im tierischen Organismus metabolisiert werden,
  • wie hoch die Rückstände sind, die unter den vorgesehenen Anwendungsbedingungen in verzehrbaren pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen auftreten,
  • welchen Einfluss die Verarbeitung der Rohprodukte in Industrie und Haushalt auf Art und Höhe der Rückstände hat,
  • ob Rückstände auf Nachbaukulturen übergehen können,
  • wieviel Rückstände Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Nahrung oder sonstige Aufnahmepfade aufnehmen können (Expositionsschätzung),
  • ob diese Rückstände bei kurz- bzw. langzeitiger Exposition ein gesundheitliches Risiko darstellen können (Risikobewertung) und
  • ob mögliche Rückstände in Lebens- und Futtermitteln, in Umweltmatrices und in Körperflüssigkeiten und Geweben mit der notwendigen Empfindlichkeit durch Analysemethoden, die dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen, überwacht werden können.

Die Bewertung erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Kommentierungen und Bewertungsberichten auf nationaler und internationaler Ebene. Die Ergebnisse von Rückstandsversuchen werden in die BfR-interne Datenbank RUEDIS II (Rückstandsdaten-Informationssystem) eingespeist. Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte werden erarbeitet bzw. geprüft. Nach ihrer Umsetzung in europäisches Recht bilden sie die Grundlage für die Routineüberwachung in der Europäischen Union, die in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer liegt.

Die Fachgruppe arbeitet an der Fortentwicklung von Prüfmethoden sowie Prüf- und Bewertungsstrategien für die Verbrauchersicherheit mit. Sie nimmt die fachliche Vertretung des BfR in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien wahr und berät die Bundesregierung in fachlichen Fragen der Bewertung und Analytik von Pestizid-Rückständen sowie der Höchstgehalts-Festsetzung für Pestizide. Die Fachgruppe initiiert und bearbeitet Forschungsprojekte zur Unterstützung der regulatorischen Aufgaben.

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