Geschenke und Lichterketten: Knopfzellen können beim Verschlucken zu schweren Gesundheitsschäden bei Kleinkindern führen


45/2022, 12.12.2022


Das BfR und die BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen raten Eltern, Knopfzellen unzugänglich aufzubewahren


Gerade in der Weihnachtszeit werden Knopfzellen häufig in batteriebetriebenen Spielzeugen und Dekorationen verwendet. Beim Verschlucken von Knopfzellen können diese in der Speiseröhre stecken bleiben und die Schleimhaut schwer schädigen. Die Kommission „Bewertung von Vergiftungen“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) rät zur besonderen Vorsicht. In den vergangenen zehn Jahren wurden dem BfR mehrere hundert Fälle von Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt, bei denen es zum Verschlucken von Knopfzellen kam. „Wir raten daher allen Eltern, Knopfzellen vor Säuglingen und Kleinkindern unzugänglich aufzubewahren. Nach dem Verschlucken einer Knopfzelle sollte umgehend eine Untersuchung in einer Klinik erfolgen“, empfiehlt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Mit Knopfzellen betriebene Geräte gibt es an Weihnachten überall. Bei LED-Teelichtern, der Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik und Fernbedienungen für Beleuchtungen muss auf die Sicherheit von Kindern geachtet werden. In der EU vertriebenes Spielzeug mit Knopfzellen muss so gesichert sein, dass kein direkter Zugriff auf die Knopfzelle möglich ist (z. B. durch ein mit Schrauben gesichertes Batteriefach). Auch bei anderen Geräten, die mit Knopfzellen betrieben werden, sowie bei der Lagerung von neuen und gebrauchten Knopfzellen sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass jegliche (auch vermeintlich leere) Knopfzellen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

Häufig wird das Verschlucken der Knopfzelle zunächst nicht bemerkt. Bleibt die Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, ist dies besonders gefährlich. Durch den Kontakt mit den feuchten Schleimhäuten kommt es zum Stromfluss. An der Grenzfläche zwischen Knopfzelle und Schleimhaut entstehen dabei Hydroxidionen, die zu schwerwiegenden Verätzungen führen können. Ein erhöhtes Risiko besteht für Kleinkinder beim Verschlucken von großen Knopfzellen (ab 20 mm), da ein Steckenbleiben in der engen kindlichen Speiseröhre dann besonders wahrscheinlich ist.

Bleibt die Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, so entwickeln sich zunächst oft keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein. Nach einigen Stunden kommt es zu Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten. Im weiteren Verlauf treten an der Kontaktstelle zwischen Knopfzelle und Speiseröhre zunehmend Gewebeschädigungen auf, die zu Blutungen und Absterben des Gewebes führen können. Als Spätfolge kann sich die Speiseröhre narbig verengen. In seltenen Fällen können die Komplikationen zum Tod führen.

Je stärker die Batterie geladen ist und je länger die Knopfzelle in der Speiseröhre verbleibt, desto ausgeprägter können die gesundheitlichen Schäden sein.

Kann die Knopfzelle die Speiseröhre passieren, so sind nur selten Komplikationen zu erwarten. In diesen Fällen reicht es meist, das natürliche Ausscheiden der Knopfzelle unter ärztlicher Kontrolle abzuwarten.

Das BfR rät schon beim begründeten Verdacht des Verschluckens einer Knopfzelle zu einer sofortigen Untersuchung in der Kinderklinik.

Tipps zur Prävention von Vergiftungen und Hinweise zur Ersten Hilfe bietet die kostenlose BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“:

Ärzte melden Vergiftungsfälle, auch Verdachtsfälle, an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR. Diese Mitteilungspflicht umfasst neben Vergiftungen durch chemische Stoffe und giftige Pflanzen auch das Verschlucken von Knopfzellen und die damit verbundenen Verätzungsrisiken. Grundlage für die Meldepflicht ist §16e des Chemikaliengesetzes.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.


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