Pestizide in Johannis- und Stachelbeeren


25/2005, 26.07.2005


BfR zur <span lang="en">Greenpeace</span>-Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Beerenfrüchten


Sommerzeit ist Beerenzeit. Das verlockende Angebot an Strauchfrüchten auf den Wochenmärkten und in den Ladenregalen ruft nicht nur den Kunden, sondern auch Verbraucherschützer auf den Plan. Zum Schutz des Verbrauchers dürfen Rückstandshöchstmengen bestimmter Pflanzenschutzmittel nicht überschritten werden. Aktuell sorgt eine Untersuchung der Umweltorganisation Greenpeace für Diskussionen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch bei einer Überschreitung von gültigen Höchstmengen nicht direkt auf ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher geschlossen werden kann. Professor Dr. Ursula Gundert-Remy, Leiterin der Abteilung Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen im BfR: „Die Festsetzung dieser Werte folgt dem Minimierungsprinzip. Das heißt: So niedrig wie möglich, nicht mehr als für die angestrebte Verwendung nötig und niemals höher als gesundheitlich vertretbar.“

Grundsätzlich begrüßt das BfR, dass sich Greenpeace wichtiger verbraucherrelevanter Themen wie den Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in saisonalen Früchten annimmt. Allerdings folgt Greenpeace bei der Ermittlung der vom Verbraucher aufgenommenen Rückstandsmengen nicht den international abgestimmten wissenschaftlichen Konzepten. So ist die zugrunde gelegte tägliche Verzehrmenge von jeweils 500 Gramm für Johannis- und Stachelbeeren deutlich zu hoch angesetzt. Auch die Begründung, mit diesem Ansatz die potenziell in den Früchten gebundenen Rückstände zu erfassen, rechtfertigt nicht die Annahme derart hoher Verzehrsmengen. Gebundene Rückstände sind bereits bei der Ermittlung der Höchstmengenvorschläge für Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln entsprechend berücksichtigt worden. Somit wird mit der Annahme von Greenpeace die Aufnahmemenge an Pflanzenschutzmitteln durch Rückstände in Beerenobst deutlich überschätzt.

Für die Ermittlung der Mengen, denen Kleinkinder ausgesetzt sind, empfiehlt das BfR statt der von Greenpeace für alle Lebensmittel pauschal angesetzten Verzehrsmenge die Verwendung aktueller Verzehrsdaten für diese Altersgruppe. Die Bewertung des BfR im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Empfehlungen von Höchstmengen basiert bereits auf diesen aktuellen im Rahmen einer Verzehrsstudie für Kinder von zwei bis unter fünf Jahren ermittelten Verzehrsdaten. Die in den Jahren 2001 und 2002 in der VELS-Studie (Verzehrsstudie zur Ermittlung der Lebensmittelaufnahme von Säuglingen und Kleinkindern für die Abschätzung eines akuten Toxizitätsrisikos durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln) ermittelten täglichen Verzehrsmengen wurden zur Erstellung eines Modells genutzt, das sowohl die Bewertung möglicher akuter wie auch potenzieller chronischer Risiken gestattet.

Zu der von Greenpeace ebenfalls thematisierten Problematik von Mehrfachrückständen bereitet das BfR derzeit das „Zweite BfR-Forum Verbraucherschutz - Mehrfachrückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln“ vor. Die Veranstaltung ist für den Spätherbst in Berlin geplant. Dort soll das Thema und mögliche Bewertungskonzepte mit nationalen und internationalen Experten auf wissenschaftlicher Ebene diskutiert werden.

Die aktuellen Verzehrsdaten für Kleinkinder der VELS-Studie sind im Internet unter http://www.bfr.bund.de Menupunkt Lebensmittel zu finden.

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