Vorsicht vor Vergiftungen im Haushalt und Hobbybereich!


07/2005, 21.02.2005


Ärztliche Meldungen zu Unfällen mit Chemikalien liefern wichtige Informationen für den Schutz vor Gefahren


Ganz gleich, ob es sich um Haushaltsreiniger, Hobby- oder Heimwerkerprodukte, Holz- oder Pflanzenschutzmittel handelt: Sobald es zu Vergiftungen durch Chemikalien kommt, sind die hinzugezogenen Ärzte verpflichtet, diese gemäß Chemikaliengesetz an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu melden. Um den Menschen vor Schäden durch gefährliche Stoffe und Zubereitungen wirksam schützen zu können, ist die umfassende Kenntnis der Vergiftungsdaten unerlässlich. „Für eine realistische Einschätzung der gesundheitlichen Gefährdung des Menschen durch chemische Stoffe und Erzeugnisse“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, „gewinnt die Dokumentation und Auswertung von Vergiftungsfällen zunehmend an Bedeutung“. Im Gegensatz zu Arzneimitteln, die systematisch am Menschen erprobt würden, bildeten bei Chemikalien die Vergiftungsmeldungen die wichtigste und häufig die einzige Quelle, um relevante Informationen über die Giftigkeit von Stoffen für den Menschen zu erhalten.

Im Jahr 2003 wurden der zentralen Erfassungsstelle für Vergiftungen im BfR über 6.500 Vergiftungen gemeldet. Außerdem sind in diesem Zeitraum mehr als 19.000 neue Produktinformationen zu Chemikalien und Zubereitungen von Herstellern und Vertreibern eingegangen. „Die Informationen stehen allen Giftinformationszentren in Deutschland zur Verfügung und helfen ihnen bei der Beratung und Behandlung“, erklärt Dr. Axel Hahn, Leiter der Erfassungsstelle für Vergiftungen im BfR. Außer einer effektiveren Hilfe bei Vergiftungen tragen die Angaben dazu bei, Risiken genauer abzuschätzen und Gefahren wirksam abzuwehren. In der soeben veröffentlichten Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2003“ hat das BfR die wichtigsten Zahlen zu Vergiftungsmeldungen und eine Auswahl von Fallbeispielen zusammengestellt.

Auch wenn es sich beim Großteil der Vergiftungsmeldungen um Arbeitsunfälle handelt, stellen Vergiftungen in Haushalt und Freizeit immer noch eine der größten Herausforderungen dar. „Der Fall eines zweijährigen Kindes, das Abflussreiniger schluckte und dadurch schwere Verätzungen der Speiseröhre erlitt, macht deutlich, dass selbst bekannte Gefahrenquellen durch Fahrlässigkeit immer wieder verheerende Wirkungen entfalten können“, so Hahn. In dem genannten Fall hatte ein Handwerker Kalilauge-haltigen Abflussreiniger in eine Tasse umgefüllt. Unbemerkt gelangte das Kind an die Lauge und trank davon. Das Kind hatte noch Wochen nach Behandlung der schweren Verätzungen in Speiseröhre und oberem Magenbereich mit erheblichen Schluckbeschwerden zu kämpfen und musste erneut stationär behandelt werden. Mit der Schilderung dieses Unfalls verbindet das BfR die Warnung, dass Abflussreiniger trotz korrekter Kennzeichnung und kindergesicherter Verschlüsse durch einen unsachgemäßen Umgang zu einer Gefahrenquelle im Haushalt werden können.

Ebenfalls mit Blick auf den Haushalt erneuert das BfR seinen Appell, giftige Substanzen stets in den Originalverpackungen und nicht etwa in Getränkeflaschen aufzubewahren. In mehreren Fällen kam es auf diese Weise zu Verwechslungen mit dem Frostschutzmittel Ethylenglykol. Einige der Vergiftungen endeten tödlich. Das BfR wird seine Aufklärungsarbeit über dieses Risiko deshalb fortsetzen. Ärzte sollten mit solch schweren Vergiftungen durch Ethylenglykol rechnen: Je früher behandelt wird, desto besser kann der Verlauf der Vergiftung beeinflusst werden.

In seiner Informationsbroschüre, die sich besonders an Ärzte, Klinik- und Rettungspersonal richtet, beschreibt das BfR für weitere ausgewählte Vergiftungsfälle ausführlich die Symptome, den Verlauf des Unfalls und die Therapieansätze.

Zusätzlich zu den jährlich erscheinenden Berichten pflegt das BfR zur Unterstützung der Arbeit der Giftzentralen seit 1997 eine Giftinformationsdatenbank. Mit den 2003 eingegangenen Meldungen stehen rund 200.000 Einzelinformationen zu Vergiftungsfällen, chemischen Stoffen und Zubereitungen zur Verfügung. Durch die Novellierung des Chemikaliengesetzes sind nun auch die Daten von 7.221 meldepflichtigen, gefährlichen Zubereitungen und Biozidprodukten, wie Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel, unter den erfassten Produkten.

Die in der Reihe „BfR-Information“ veröffentlichten „Ärztlichen Mitteilungen bei Vergiftungen“ der Jahre 2003 und 2002 sind kostenlos erhältlich. Sie können schriftlich in der Pressestelle des BfR, Thielallee 88-92, 14195 Berlin angefordert werden (Fax: 030-8412-4970, Mail: pressestelle@bfr.bund.de). Sie stehen außerdem auf der Homepage des BfR (www.bfr.bund.de) unter dem Menupunkt Publikationen/Broschüren und Faltblätter als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.


Publikationen - Broschüren 1


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