Erneut zwei Todesfälle bei Kindern durch Lampenöle!


07/2004, 14.07.2004


BfR für Ausweitung des geltenden Verkaufsverbots auf ungefärbte und unparfümierte Lampenöle


Trotz wiederholter Warnungen und einer Reihe risikominimierender Maßnahmen sind erneut zwei kleine Kinder durch Lampenöl ums Leben gekommen. Beide hatten geringe Mengen paraffinhaltigen ungefärbten und unparfümierten Lampenöls aufgenommen. Ein Kind hatte aus dem Behälter einer Gartenfackel getrunken, das andere vermutlich am Docht einer Öllampe gesaugt. Beide Kinder starben trotz intensiver ärztlicher Bemühungen. Wegen ihres besonderen Gefahrenpotenzials hat das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, in Deutschland bereits 1999 ein Verkaufsverbot für gefärbte und parfümierte, paraffin- und petroleumhaltige Lampenöle initiiert. Seit dem Jahr 2000 gilt das Verbot europaweit. „Diese Maßnahme“, so der Präsident des BfR, Professor Andreas Hensel, „reicht nicht aus, um kleine Kinder ausreichend zu schützen. Es sollte dringend geprüft werden, inwieweit das Verkaufsverbot auch auf die ungefärbten und unparfümierten Produkte ausgedehnt werden sollte". Eltern kleiner Kinder rät das Institut davon ab, derartige Lampenöle im Haushalt zu verwenden.

Seit 1990 wurden dem Institut insgesamt fünf Todesfälle bei Kindern durch paraffin- und petroleumhaltige Lampenöle gemeldet. Andere Kinder trugen schwere gesundheitliche Schäden davon. Diese Produkte zählen damit zu den gefährlichsten Haushaltschemikalien für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Das Gefahrenpotenzial resultiert aus den besonderen physikalisch-chemischen Eigenschaften dieser Lampenöle. Schon beim Verschlucken kleinster Mengen von unter einem Gramm können die Öle in die Lunge „kriechen“ und dort schwere Entzündungen, sogenannte „chemische Lungenentzündungen“ auslösen. Ärztliche Hilfe kommt in diesen Fällen häufig zu spät.

Seit 1970 war die Zahl der Anfragen zu Lampenölvergiftungen in den deutschen Giftinformationszentren stetig angestiegen. 1994 kamen auf ca. 1.000 solcher Anfragen 250-300 „chemische Lungenentzündungen“ bei Kleinkindern. Erst eine Reihe präventiver Maßnahmen, die auf Initiativen des Vorgängerinstitut des BfR zurückgehen (kindergesicherte Verschlüsse, Warnhinweise, Kennzeichnung mit „R 65“ als „gesundheitsschädlich“, Verkaufsverbot für parfümierte und gefärbte, paraffin- und petroleumhaltige Lampenöle an Endverbraucher), führte zu einer Abnahme der Zahl gemeldeter Fälle mit schweren gesundheitlichen Schäden. Das belegt eine Studie zu Vergiftungen mit Lampenölen, die das BgVV im Jahr 2000 begonnen hatte und die vom BfR weitergeführt wurde.

In seiner Auswertung kommt das Bundesinstitut zu dem Schluss, dass sich die Zahl gemeldeter, schwerer gesundheitlicher Schäden, und insbesondere chemischer Lungenentzündungen, seit dem Verbot der gefärbten und parfümierten Lampenöle auf Paraffin- und Petroleumbasis zwar reduziert hat. Weitere Fälle werden aber immer noch gemeldet. Davon lassen sich einige durch die Verwendung von Altbeständen an gefärbten und parfümierten Lampenölen erklären. Andere konnte das BfR jedoch ursächlich zweifelsfrei auf die, vom geltenden Verbot nicht erfassten, ungefärbten und unparfümierten, paraffin- oder petroleumhaltigen Lampenöle zurückführen.

In seiner aktuellen Risikobewertung kommt das BfR deshalb zu dem Schluss, dass auch diese Produkte ein erhebliches Gefährdungspotenzial bergen. Das Institut empfiehlt eine Ausweitung des Verkaufsverbotes auf ungefärbte und unparfümierte Lampenöle auf Paraffin- oder Petroleumbasis, um die Gesundheit und das Leben von Kleinkindern ausreichend zu schützen.

Auch andere, vergleichbare Zubereitungen, wie etwa flüssige Grillanzünder, Petroleum oder Feuerspuckflüssigkeiten stellen eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher dar. Das BfR mahnt deshalb zur Vorsicht: Diese Produkte gehören nicht in Kinderhand und müssen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Die von der Industrie auf den Markt gebrachten Lampenöl-Ersatzstoffe (meist auf der Basis von „Biodiesel“ hergestellt) scheinen dagegen keine vergleichbaren gesundheitlichen Risiken zu bergen.

Wichtige Hinweise für Verbraucher:

Sollte ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen an paraffin- oder petroleumhaltige Lampenöle oder andere flüssige Brennstoffe gelangen und davon trinken, gilt:

  • Kein Erbrechen auslösen!
    Erbrochenes, und damit das Öl, kann so in die Lungen eindringen.
  • Sofort mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung setzen!
    Selbst bei geringsten Symptomen, wie unmittelbarem, anhaltendem Husten muss das Kind bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt und überwacht werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage (http://www.bfr.bund.de) unter dem Menupunkt Chemikalien/Chemikalienbewertung/“Risikobewertung von Lampenölen auf Kohlenwasserstoffbasis“.

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