Kunststoff-Empfehlungen jetzt auch in englischer Sprache im Internet


07/2003, 31.03.2003


Zugriff auf die Datenbank über die <span lang="en">Homepage</span> des BfR ist kostenlos


Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information und des Bundesinstituts für Risikobewertung

Kaffeefilter und Kaffeetassen, Getränkeflaschen, Backpapiere, Teflonpfannen und Verpackungsfolien haben eins gemeinsam: Sie kommen mit Lebensmitteln in Kontakt. Bei diesem Kontakt dürfen auf das Lebensmittel keine Substanzen übergehen, die beim späteren Verzehr ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen könnten. "Bedarfsgegenstände" sind deshalb strengen Richtlinien und Kontrollen unterworfen. Wo auf nationaler und europäischer Ebene noch keine gesetzlichen Regelungen erarbeitet wurden, bieten die Kunststoff-Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung und früheren BgVV eine Orientierungshilfe. Sie sind keine Rechtsnormen; Bedarfsgegenstände, die den Empfehlungen entsprechen, können aber nach heutigem Wissensstand als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden. Entsprechen sie den Empfehlungen nicht, liegt die Verantwortung allein beim Hersteller und Anwender, wenn es zu lebensmittelrechtlichen Beanstandungen kommt. Das BfR stellt die Kunststoff-Empfehlungen kostenlos im Internet zur Verfügung - wegen zahlreicher Anfragen aus aller Welt ab sofort auch in englischer Sprache.

Die ersten "Empfehlungen zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen und anderen Hochpolymeren" wurden schon 1958 erarbeitet und seither zu einer komplexen Sammlung ergänzt. Sie enthalten Informationen zum Geltungsbereich, zur Verwendung bzw. zum Verbot der Verwendung bestimmter Substanzen sowie Höchstmengen zu deren Gehalt und gesundheitlich unbedenklichem Übergang auf Lebensmittel. Die Empfehlung XXXVI (römisch 36) etwa gilt für Papiere, Kartons und Pappen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie enthält Informationen zu den Papierrohstoffen, die verwendet werden dürfen, zu Art und Einsatzmenge der erlaubten Fabrikationshilfsstoffe sowie zu speziellen Papierveredelungsstoffen. Für Stoffe mit besonderer gesundheitlicher Bedeutung sind darüber hinaus Begrenzungen für ihren Übergang auf Lebensmittel festgelegt. Die empfohlenen Höchstmengen basieren auf Risikobewertungen des Instituts, das sich bei der Erarbeitung der Empfehlungen von seiner Kunststoff-Kommission beraten lässt.

Bei der Online-Version der Kunststoff-Empfehlungen handelt es sich um eine komplett überarbeitete Version. Die Bezüge auf Rechtsvorschriften entsprechen dem aktuellen Stand in Deutschland und in der Europäischen Union. Den gelisteten Substanzen sind - soweit möglich - die Nummern des Chemical Abstract Service (CAS) zugeordnet, so dass die Suche sowohl nach der Bezeichnung der Stoffe als auch nach diesen CAS-Nummern (und natürlich nach den römischen Ziffern der Empfehlungen) möglich ist. Die Aufnahme neuer Stoffe in die Empfehlungen erfolgt auf Antrag der Hersteller oder Verarbeiter an das BfR. Weitere Informationen hierzu erhalten interessierte Firmen auf der Homepage des Bundesinstituts (www.bfr.bund.de).

Die zweisprachige Datenbank wurde mit Unterstützung der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information (ZADI; Bonn) implementiert. Der Zugriff über die Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung (Menupunkt Datenbanken/Kunststoff-Datenbank) ist kostenlos. Ein Download der Empfehlungen ist möglich. Eine gewerbliche Weiterverwendung ist ohne Zustimmung des BfR untersagt.


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