Estragol- und Methyleugenolgehalte in Lebensmitteln verringern


16/2002, 24.06.2002


Auch natürliche Inhaltsstoffe von Lebensmitteln können ein gesundheitliches Risiko bergen

Nach Meinung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) sollte der Gehalt der pflanzlichen Inhaltsstoffe Estragol und Methyleugenol in Lebensmitteln aus Gründen der Vorsorge so weit wie möglich verringert werden. Diese beiden natürlichen Inhaltsstoffe verschiedener Pflanzen zeigten in mehreren Versuchsreihen krebsauslösende und erbgutverändernde Wirkungen. Diese Einschätzung hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der Europäischen Union in zwei wissenschaftlichen Stellungnahmen zu Estragol bzw. Methyleugenol bestätigt. Für die krebsauslösende und erbgutschädigende Wirkung beider Stoffe kann kein sogenannter Schwellenwert angenommen werden. Der SCF hat deshalb auch keine gesundheitlich unbedenkliche tägliche Aufnahmemenge für Estragol und Methyleugenol festgelegt. Beide Stoffe kommen in bestimmten Gewürzen und in Kräutertees vor, darunter sind Estragon, Basilikum, Anis, Sternanis, Piment, Muskatnuss, Lemongras sowie Bitterfenchel- und Süßfenchelfrüchte.

Wie groß das Risiko für Verbraucher ist, die regelmäßig estragol- oder methyleugenolhaltige Lebensmittel verzehren, kann zahlenmäßig nicht abgeschätzt werden. Es dürfte jedoch wegen der relativ kleinen Aufnahmemengen dieser Stoffe nicht sehr hoch sein. Untersuchungen, die eine konkrete Gesundheitsgefährdung beim Menschen belegen, liegen bisher nicht vor.

Aus Vorsorgegründen empfiehlt das BgVV dem Verbraucher aber, den dauerhaften und regelmäßigen Verzehr der genannten Gewürze und Kräutertees, der über den gelegentlichen Einsatz in der Küchenpraxis hinausgeht, einzuschränken. Das gilt insbesondere für Fencheltees, die Kinder häufig gegen Blähungen erhalten. Über längere Zeiträume sollten solche Teezubereitungen deshalb nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker gegeben werden.

Der lebensmittelherstellenden Industrie empfiehlt das BgVV, aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Maßnahmen zu ergreifen, um die Gehalte von Estragol und Methyleugenol in Lebensmitteln so weit wie möglich zu verringern. Dabei sollten bei Lebensmitteln, die regelmäßig in größeren Mengen über längere Zeiträume konsumiert werden könnten oder die zur Ernährung von Kindern vorgesehen sind, besonders strenge Maßstäbe angelegt werden. Speziell bei Kindertees sollten die Gehalte nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen unter die Nachweisgrenzen gesenkt werden. Die deutsche Industrie hat mitgeteilt, dass aufgrund der Hinweise aus dem BgVV erste Schritte zur Reduzierung unternommen wurden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass mit zunehmender wissenschaftlicher Erkenntnis und immer empfindlicheren Nachweisverfahren auch vermehrt Daten über natürliche Inhaltsstoffe traditioneller Lebensmittel gewonnen werden. Sie bieten in einigen Fällen Anhaltspunkte für ein mögliches, vielfach jedoch nicht endgültig geklärtes gesundheitliches Risiko. Das BgVV ist aufgrund des Prinzips der Vorsorge bemüht, die Verbraucher möglichst umfassend über neue Erkenntnisse zu unterrichten. Wenn auch, wie bei Methyleugenol und Estragol, die Verdachtsgründe nicht ausreichen, um ein Verbot traditioneller Lebensmittel zu rechtfertigen, so erhält damit der Verbraucher doch die Möglichkeit, sein Verzehrsverhalten entsprechend seinem individuellen Vorsorgebedürfnis zu gestalten. Dies entbindet die lebensmittelherstellende Industrie nicht von der Verpflichtung, alle verfügbaren Möglichkeiten zu nutzen, um die Gehalte an kritischen natürlichen Inhaltsstoffen so weit wie möglich zu senken.

Aus toxikologischen Erwägungen wird dem Verbraucher generell zu Abwechslung und Vielfalt bei der Auswahl seiner Lebensmittel geraten. So kann er einer einseitigen Belastung mit verschiedenen, potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen vorbeugen, mit denen vereinzelt in geringen Mengen in Lebensmitteln gerechnet werden muss.



There are no documents on your notepad

There are no documents in your cart

Cookie Notice

This site only uses cookies to offer you a better browsing experience. Find out more on how we use cookies in our Data Protection Declaration.