Shampoo, Schaumbad, Allzweck-Reiniger: Gefahr auch für Erwachsene


11/2002, 03.05.2002


Merkblatt für Pflege- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen erschienen

Duschgel, Schaumbad, Shampoo, Allzweck-Reiniger, Desinfektionsmittel, flüssige Waschmittel - für ältere, verwirrte Menschen können all diese Produkte eine Gefahr darstellen. Dies zeigen die ärztlichen Meldungen bei Vergiftungen, die beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin seit 1990 gesammelt und publiziert werden.

Die wichtigste Ursache für Vergiftungen von erwachsenen Menschen durch Haushaltschemikalien ist - abgesehen von Versuchen der Selbsttötung - Verwirrtheit, wie sie beispielsweise bei Morbus Alzheimer, aber auch bei anderen neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen auftritt. Verwirrte Menschen können die Flaschen von Shampoo, Schaumbad oder Haushaltsreiniger mit Getränkeflaschen verwechseln; es ist sogar schon vorgekommen, dass ein Patient in einer Klinik aus einem Behälter mit einem hochkonzentrierten Desinfektionsmittel getrunken hat.

Einige wichtige Aspekte müssen in diesem Zusammenhang beachtet werden: Verwirrte Menschen oder solche, die in ihren Reaktionen verlangsamt sind, können eine einmal begonnene Handlung nicht mehr so reflexartig unterbrechen wie Kinder oder wie junge Erwachsene. Sie spucken das schädliche Produkt nicht sofort aus, sondern schlucken es hinunter oder trinken eventuell sogar noch weiter. Dadurch nehmen sie größere Mengen schädlicher Substanzen zu sich als dies bei kleinen Kindern der Fall ist

Zudem verlieren ältere Menschen oft einen Teil ihres Geruchs- oder Geschmackssinns, so dass ihnen wichtige Schutzmechanismen fehlen. Verwirrten Menschen ist gelegentlich auch die Fähigkeit verlorengegangen, zwischen leckeren, wohlriechenden oder ungenießbaren Speisen und Getränken zu unterscheiden

Aber auch die Aufnahme kleinerer Mengen stellt bei manchen Desinfektionsmitteln und Haushaltsreinigern bereits eine gesundheitliche Gefährdung dar. Das könnte daran liegen, dass bei älteren Menschen die Schleimhaut von Speiseröhre, Magen und Darm nicht mehr so widerstandfähig gegenüber schädlichen Substanzen ist wie die Schleimhaut von jungen Menschen. So wurden erhebliche Schäden an Speiseröhre und Magen schon dann gefunden, wenn ein älterer Patient nur geringe Mengen eines Reinigungsmittels zu sich genommen hatte.

Und ein weiteres Gefährdungsmoment kommt bei älteren Menschen im Vergleich zu Kleinkindern hinzu: Während Kleinkinder von ihren Aufsichtspersonen meist nur für wenige Momente alleingelassen werden, werden ältere Menschen - sei es im Krankenhaus oder Pflegeheim oder in der familiären, häuslichen Umgebung - in aller Regel nicht kontinuierlich beobachtet. Vergiftungen werden deshalb manchmal erst sehr spät entdeckt.

Die Folgen sind für die Betroffenen sehr schmerzhaft und unangenehm und müssen umgehend ärztlich bzw. notärztlich versorgt werden: Schwere Schleimhautschädigungen im Bereich von Mund, Speiseröhre und Magen nach Aufnahme von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, aber auch Lungenentzündungen durch versehentliches Verschlucken sind häufig.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin rät dazu, in Haushalten, in denen verwirrte Menschen leben und betreut werden, Reinigungs- und Waschmittel ebenso sicher zu verschließen wie in Krankenhäusern oder in Familien mit kleinen Kindern. Außerdem sollten beim Einkauf nur Flaschen für Shampoo, Duschgel oder Schaumbad ausgewählt werden, aus denen es nicht möglich ist zu trinken. Verschlüsse von Seifenspendern sind hierfür gut geeignet, aber auch viele andere moderne Designer-Verschlüsse.

Für das Pflege- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen hat das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin ein Merkblatt herausgegeben, das darüber informiert, wie Vergiftungen bei verwirrten, älteren Menschen verhindert werden können. Das Merkblatt ist in deutsch, kroatisch, polnisch, russisch, serbisch und türkisch erhältlich. Es kann schriftlich oder per Telefax kostenlos angefordert werden in der Pressestelle des BgVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin), Thielallee 88-92, 14195 Berlin, Fax: 01888-412-4970.


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