Ohne Rind? - BgVV ist versteckten Lebensmittelbestandteilen auf der Spur


12/2001, 02.04.2001


Gentechnisches Analyseverfahren für Fleischprodukte wurde am Bundesinstitut entwickelt


Wer als Verbraucher eine Salami aus Schweinefleisch kauft, erwartet darin zunächst einmal kein Rindfleisch. Das kann aber durchaus der Fall sein, selbst wenn die Verpackung keinen entsprechenden Hinweis enthält. Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften müssen nämlich Anteile anderer Tierarten nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie in dem Produkt in "nennenswertem" Umfang vorkommen. Nur wenn die Deklaration auf der Verpackung den Hinweis "ohne Rind" trägt, dürfen gar keine Rindbestandteile enthalten sein. Wer Rindfleisch meiden möchte, hat es beim Einkauf also nicht leicht - auch, weil sich nicht alle Hersteller an diese Vorschriften halten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der BSE-Krise werden deshalb sichere und schnelle Verfahren für den Nachweis von "Rind" in Fleischprodukten benötigt. Das BgVV hat dafür ein hochsensitives quantitatives Testverfahren entwickelt, das der Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stehen und ein Stück mehr Verbraucherschutz vor Täuschung gewährleisten soll.

Das Verfahren kann auf der Basis des Nachweises von Rind-spezifischer Erbsubstanz (DNA) in gemischten Fleischprodukten sowie in Futtermitteln Rindbestandteile auch in kleinsten Mengen sicher identifizieren. Das Verfahren beruht auf der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Verarbeitungsschritte wie Fermentation, Pökeln, Räuchern, Kochen, Braten oder Vermahlen verfälschen das Ergebnis nicht. Das neue Testverfahren ist gegenüber den herkömmlichen ELISA-Tests, die auf dem immunologischen Nachweis von Rinderprotein beruhen, deutlich empfindlicher. Diese herkömmlichen Testverfahren sprechen nur an, wenn die Rindfleischbeimischungen im Produkt über einem Prozent liegen. Liefert das neue Testverfahren ein positives Untersuchungsergebnis, muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob tatsächlich Rindfleisch oder aber (je nach Deklaration) u.U. erlaubte Zusätze von Milcheiweiß verwendet wurden. Hierfür stehen bislang nur immunologische Verfahren zur Verfügung.

Das neue Untersuchungsverfahren wird in Kürze von einer Arbeitsgruppe des BgVV, die sich mit der Entwicklung von neuen Methoden zur Bestimmung von Tier- und Pflanzenarten in Lebensmitteln beschäftigt, in einem Ringversuch getestet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Experten der Lebensmitteluntersuchungsämter, der Hochschulforschung, des BgVV und privatwirtschaftlicher Institutionen. Nach erfolgreichem Abschluss des Ringversuches wird die Aufnahme des Tests in die amtliche Methodensammlung nach §35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) veranlasst. Der Testkit steht demnächst auch kommerziell zur Verfügung.

Zukünftig werden am BgVV im Rahmen eines vom Institut koordinierten Europäischen Forschungsprojektes sowie einer nationalen Arbeitsgruppe weitere PCR-Testverfahren für die Identifizierung von Tier- und auch Pflanzenarten entwickelt. Die korrekte und vollständige Deklaration der Inhaltsstoffe und Bestandteile von Lebensmitteln schützt den Verbraucher nicht nur vor Täuschung, sondern dient auch dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Sie hilft z.B. dem Allergiker, für ihn kritische Inhaltsstoffe wie die Erdnuss zu vermeiden.


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