Holzschutzmittel gehören nicht in den Wohnbereich!


03/1998, 26.02.1998


Holz ist einer der wichtigsten Bau- und Werkstoffe. Chemische Holzschutzmittel sollen ihn vor Schädlingsbefall und Zerstörung schützen. Der Einsatz solcher Mittel ist in bestimmten Bereichen, etwa bei tragenden Bauteilen, baurechtlich vorgeschrieben oder kann aus anderen Gründen sinnvoll sein. Viel zu häufig werden Holzschutzmittel aber auch im Wohnbereich eingesetzt, wo sie nach Ansicht des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, überflüssig sind und die Bewohner unnötig mit bioziden Wirkstoffen belasten. Für Holzschutzmittel gibt es bis heute kein gesetzliches Zulassungsverfahren. Nur ein Teil der Produkte ist auf Wirksamkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit geprüft. Holzschutz sollte deshalb prinzipiell qualifizierten Fachkräften überlassen werden.

Chemische Holzschutzmittel entfalten ihre Wirkung über Biozide, giftige Stoffe, die in zu hoher Dosis oder bei falscher Anwendung für alle Organismen, niedere Lebensformen in Boden und Wasser ebenso wie Tiere und Menschen, gefährlich sein können. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung müssen Holzschutzmittel deshalb nicht nur wirksam, sondern auch gesundheitlich unbedenklich und umweltverträglich sein. Auf diese Kriterien untersucht sind heute nur Mittel, die entweder die vom Deutschen Institut für Bautechnik vergebene „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" oder das „RAL-Gütezeichen" der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. tragen.

Das eigentliche gesundheitliche Risiko, das Holzschutzmittel bergen können, liegt in der Langlebigkeit der Wirkstoffe und der daraus resultierenden Gefahr der Belastung des Innenraums und seiner Bewohner. Es muß daher sorgfältig abgewogen werden, wo chemischer Holzschutz nötig und zu vertreten ist. Jede unnötige Belastung mit biologisch wirksamen Chemikalien ist zu vermeiden. Chemische Holzschutzmittel sollten deshalb nicht zur rein dekorativen Behandlung von Holz in Innenräumen eingesetzt werden. Auch bei Wand- und Deckenverkleidungen, Innentüren, Möbeln usw. sind sie in normal beheizten Räumen absolut überflüssig. Das gleiche gilt für den Treppenaufgang, den Flur oder den Hobbykeller in Einfamilienhäusern.

Die Folgen eines allzu großzügigen Einsatzes von Holzschutzmitteln in Innenräumen zeigten sich in den siebziger Jahren, nachdem insbesondere Pentachlorphenol (PCP)-haltige Mittel in zahlreichen Wohnungen und Häusern ein Altlastenproblem verursacht hatten. Obwohl Produktion und Vertrieb PCP-haltiger Holzschutzmittel in Deutschland 1989 verboten wurden, dunstete der Wirkstoff weiter aus behandeltem Holz in die Raumluft aus. Immer wieder klagten Bewohner PCP-belasteter Räume über gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen. Von den Maßnahmen, die die Baubehörden der Bundesländer in der „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden" empfehlen, bietet die Entfernung des behandelten Holzes den nachhaltigsten Schutz vor einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Ein besonderes Altlastenproblem entstand durch den Einsatz des insektiziden Wirkstoffes DDT in den Neuen Bundesländern. Der Stoff, der in der Bundesrepublik seit 1972 verboten ist, wurde in der ehemaligen DDR noch bis 1989 zum Holzschutz eingesetzt. Viele Dachstühle wurden mit DDT behandelt. Wer einen solchen Dachstuhl ausbauen und zu Wohnzwecken verwenden will, sollte unbedingt einen Sachverständigen für den Holzschutz einbeziehen. Wegen seines niedrigen Dampfdrucks dunstet DDT zwar kaum aus dem behandelten Holz aus, Rückstände aus der Ausbringungsphase finden sich aber häufig im Staub und werden bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten freigesetzt. Die Arbeiten sollten deshalb möglichst staubarm ausgeführt werden. Extrem hohe Dosen, die eine DDT-Vergiftung verursachen könnten, werden über den Umgebungsstaub nicht aufgenommen. Das Hauptproblem der DDT-Rückstände ist deshalb auch nicht so sehr gesundheitlicher Art. Es besteht vielmehr in der Anreicherung des Wirkstoffes in der Umwelt und den daraus resultierenden Folgen.

Den sichersten Schutz für Anwender und Ökosystem bietet der gezielte und sachgerechte Einsatz von Holzschutzmitteln. Wichtige Hinweise zum „Umgang mit Holzschutzmitteln" enthält eine neue Informationsschrift des BgVV, die gegen Einsendung eines mit 3,-- DM frankierten DIN-A-5-Rückumschlages in der Pressestelle erhältlich ist.


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